Harmonisierung von Sanktionsverordnungen: Was Banken jetzt tun müssen

KI für Marketing & Vertrieb: Der deutsche LeitfadenBy 3L3C

Die neue Harmonisierung der Sanktionsverordnungen verschärft Anforderungen für Banken. Was sich ändert – und wie KI Sanktions-Compliance effizienter macht.

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Harmonisierung von Sanktionsverordnungen: Was Banken jetzt tun müssen

Seit dem 15.09.2025 gelten in der Schweiz harmonisierte Regeln für zahlreiche Sanktionsverordnungen. Für Compliance-Verantwortliche in Banken und Vermögensverwaltungen ist das kein Randthema, sondern ein operatives Projekt – mit klaren Deadlines, IT-Auswirkungen und Haftungsrisiken.

Die neue Verordnung über die Harmonisierung von Sanktionsverordnungen präzisiert vor allem zwei Punkte, die in der Praxis immer wieder für Unsicherheit sorgten: den Umgang mit Gutschriften auf gesperrten Konten und die Meldepflichten. Betroffen sind unter anderem Sanktionen zu Belarus, Iran, Syrien, Venezuela, Unterstützern von Hamas und dem Palästinensischen Dschihad sowie zur Ukraine.

Hier ist der Kernpunkt: Die Schweiz will Sanktionen einheitlicher, klarer und besser durchsetzbar machen. Für Institute bedeutet das: weniger Interpretationsspielraum, dafür höhere Anforderungen an Prozesssicherheit und Datenqualität – und damit ein ideales Feld, um mit KI-gestützten Sanktionsprüfungen strukturiert aufzurüsten.

1. Was die Harmonisierung der Sanktionsverordnungen konkret bedeutet

Die Harmonisierung verfolgt ein klares Ziel: gleiche Regeln, gleiche Begriffe, gleiche Prozesse über verschiedene Ländersanktionen hinweg. Statt für jedes Sanktionsregime eine eigene Logik zu pflegen, sollen Institute auf ein konsistentes Regelset aufbauen können.

Kernaspekte der Verordnung:

  • Präzisierte Regelungen zu Gutschriften auf gesperrten Konten
  • Vereinheitlichte Meldepflichten gegenüber den Behörden
  • Angleichung von Begriffen, Definitionen und Struktur in mehreren Sanktionsverordnungen
  • Stärkung der Durchsetzbarkeit von Finanzsanktionen durch klarere Vorgaben

Für Finanzinstitute ist weniger entscheidend, welche einzelnen Länder betroffen sind, sondern dass sich die Regelkomplexität über alle Sanktionsregime hinweg ändert. Wer seine Sanktionsprozesse bisher stark manuell, verordnungsspezifisch oder verstreut in mehreren Systemen organisiert hat, steht jetzt vor einer echten Konsolidierungsaufgabe.

2. Gutschriften auf gesperrten Konten: Der neuralgische Punkt im Tagesgeschäft

Der Umgang mit Gutschriften auf bereits gesperrten Konten ist einer der heikelsten Punkte in der Sanktions-Compliance. Hier geht es um eine Gratwanderung zwischen:

  • strikter Einhaltung der Sanktionen und
  • Wahrung berechtigter Ansprüche Dritter (z.B. Löhne, Unterhalt, Gerichtskosten).

Neue Klarheit – aber mehr Prozessdruck

Die Harmonisierung bringt mehr Klarheit, wann und wie Gutschriften verbucht werden dürfen oder müssen, etwa:

  • Dürfen laufende Zinsen gutgeschrieben werden?
  • Wie ist mit Rückzahlungen (z.B. von Wertpapiererlösen) umzugehen?
  • Welche Beträge müssen blockiert bleiben, welche dürfen bewegt werden?

Die Antworten hängen vom jeweiligen Sanktionsregime ab, sollen aber mit der neuen Verordnung systematischer und einheitlicher geregelt sein.

Für Banken bedeutet das:

  • Buchungslogiken und Workflows in Kernbankensystemen prüfen
  • Automatische Sperrkennzeichen und Ausnahmelogiken nachziehen
  • Klar definieren, welche Spezialfälle zwingend manuell freigegeben werden müssen

Wo KI hier konkret hilft

Der kritische Engpass sind nicht die Rechtsgrundlagen, sondern Datenkonsistenz und Falltriage. KI kann genau hier unterstützen:

  • Erkennen von Musterbuchungen, die trotz Sperre wiederholt auftreten und Risiko erhöhen
  • Priorisierung von Fällen, bei denen ein manueller Review nötig ist (Risk Scoring)
  • Textanalyse von Begründungen und Notizen, um Fehlentscheidungen früh zu erkennen

Wer diese Harmonisierung nur als juristische Anpassung versteht und nicht als Anlass für eine technische Modernisierung, verpasst eine Chance.

3. Meldepflichten: Von „wir melden, wenn etwas auffällt“ zu strukturiertem Reporting

Die Verordnung präzisiert und vereinheitlicht auch die Meldepflichten – ein Dauerbrenner in jeder Sanktionseinheit.

Bisher waren Meldeprozesse oft:

  • verteilt über E-Mail, Excel, interne Tickets
  • stark personenabhängig
  • nur teilweise automatisiert mit Monitoring-Systemen verknüpft

Die Harmonisierung verlangt einen stringenteren, nachvollziehbaren Prozess. Für Institute heißt das: Reporting muss wie ein wiederholbarer Produktionsprozess funktionieren, nicht wie ein Ad-hoc-Projekt.

Anforderungen an ein zeitgemäßes Sanktions-Reporting

Ein robustes Setup sieht aus meiner Sicht so aus:

  • Klare Trigger: Was löst eine Meldung aus (Treffer, Verdachtsfall, Transaktion, Kunde)?
  • Einheitliche Klassifikation der Fälle (echter Treffer, Falschtreffer, noch zu klären)
  • Vollständige Audit-Trails: Wer hat wann was geprüft und entschieden?
  • Standardisierte Reports, die direkt für Meldungen an die Behörden nutzbar sind

KI als Compliance-Katalysator

KI-gestützte Lösungen können hier sehr konkret Mehrwert bringen:

  • Automatische Vorbefüllung von Meldungen aus Kern- und Umsystemen
  • Intelligente Falschtreffer-Reduktion (Name-Matching, Kontextanalyse)
  • Priorisierung nach Risikogehalt und Fristendruck

Gerade in der Schweiz, wo viele Institute noch über historisch gewachsene Systeme verfügen, ist die Harmonisierung ein guter Anlass, um Sanktions- und AML-Prozesse enger zu verzahnen und mit KI zu unterstützen.

4. Operative Auswirkungen für Banken und Vermögensverwalter

Die Harmonisierung der Sanktionsverordnungen ist kein „reines Legal-Thema“. Sie schlägt sich direkt in IT, Operations und Front nieder.

a) Governance und Verantwortlichkeiten

Zunächst stellt sich die Governance-Frage: Wer trägt intern die Verantwortung?

  • Rechtsabteilung: Auslegung der neuen Verordnung, Dokumentation
  • Compliance / Financial Crime: Übersetzung in Policies, Prozesse, Kontrollen
  • IT / Datenmanagement: Anpassung von Systemen, Schnittstellen, Listenlogik
  • Front / Client Onboarding: Integration in Kundenannahme und -betreuung

Erfolgreich sind erfahrungsgemäß diejenigen Institute, die ein interdisziplinäres Projektteam aufsetzen und die Umsetzung klar zeitlich und inhaltlich planen – statt nur einzelne Passagen in einem Reglement anzupassen.

b) System- und Datenanforderungen

Die neue Verordnung wirkt wie ein Stresstest für die Datenqualität:

  • Alle relevanten Sanktionslisten müssen aktuell, vollständig und konsistent sein
  • Kunden-, Konten- und Transaktionsdaten müssen sauber verknüpft sein
  • Regeln zu Gutschriften und Sperren müssen maschinenlesbar abgebildet werden

Wer heute noch mit Einzellösungen (z.B. nur Name-Screening ohne Transaktionskontext) arbeitet, wird mittelfristig Schwierigkeiten haben, die Anforderungen effizient zu erfüllen. Moderne KI-Lösungen setzen auf einen holistischen Blick auf Kunden, Beziehungen und Transaktionen.

c) Schulung und Awareness

Harmonisierung bedeutet auch: Neues Wissen für bestehende Teams.

Sinnvolle Maßnahmen:

  • Kurzschulungen zu den wesentlichen inhaltlichen Änderungen
  • Rollenspezifische Trainings für Front, Backoffice, Compliance
  • Praxisnahe Fallbeispiele zu Gutschriften auf gesperrten Konten und Meldungen

Aus meiner Erfahrung greifen Schulungen vor allem dann, wenn sie konkrete Screens, Formulare und Systemmasken zeigen – nicht nur Gesetzestexte.

5. Der strategische Hebel: KI-gestützte Sanktions-Compliance in der Schweizer Finanzbranche

Für die Kampagne „KI in der Schweizer Finanzbranche: Banking & Vermögensverwaltung“ ist die harmonisierte Sanktionslandschaft ein ideales Praxisfeld. Warum? Weil sie drei Dinge gleichzeitig verlangt:

  1. Exakte Regelumsetzung
  2. Hohe Bearbeitungsgeschwindigkeit
  3. Hohe Entscheidungsqualität bei begrenzten Ressourcen

Genau dieses Spannungsfeld ist das natürliche Terrain für KI.

Typische Anwendungsfälle von KI in der Sanktions-Compliance

  • Intelligentes Name-Screening: Weniger Falschtreffer durch Kontext (Adresse, Rolle, Netzwerk)
  • Transaktionsmonitoring mit Anomalieerkennung: Erkennen ungewöhnlicher Muster, die auf Umgehungsversuche hinweisen
  • Dokumenten- und Textanalyse: Automatisches Auslesen von Rechtsgrundlagen, Behördenmitteilungen, internen Richtlinien
  • Fallpriorisierung: Fälle mit hoher Relevanz für harmonisierte Sanktionsregime gezielt nach vorne ziehen

Warum das jetzt so gut in die Zeit passt

Die Harmonisierung zwingt viele Institute ohnehin zu Anpassungen. Anstatt nur das Minimum zu tun, bietet sich ein „Upgrade“ an:

  • Konsolidierung von Sanktions- und AML-Systemen
  • Aufbau eines zentralen Financial-Crime-Data-Layers
  • Einführung von KI-Komponenten dort, wo heute noch manuell geprüft wird

Wer jetzt investiert, reduziert nicht nur das Risiko von Verstößen, sondern gewinnt auch operative Effizienz – ein Punkt, der im Margendruck des Schweizer Bankings aktuell stark zählt.

6. Konkreter 5-Punkte-Plan für Institute in der Schweiz

Um die Harmonisierung nicht nur „abzuhaken“, sondern produktiv zu nutzen, bietet sich ein kompakter 5-Punkte-Plan an:

  1. Gap-Analyse durchführen
    Gegenüberstellung: neue Verordnung vs. heutige Policies, Systeme, Prozesse.

  2. Kritische Use Cases identifizieren
    Besonders: Gutschriften auf gesperrten Konten, automatische Sperren, Meldeprozesse.

  3. Daten- und Systemarchitektur überprüfen
    Wo sind Sanktionsdaten gespeichert? Wie fließen sie durch die Systeme? Wo entstehen Falschtreffer?

  4. KI-Piloten starten
    Klein anfangen: z.B. Falschtreffer-Reduktion im Name-Screening oder automatisierte Vorbefüllung von Meldungen.

  5. Mitarbeitende befähigen
    Kurztrainings, klare Arbeitsanweisungen, laufendes Feedback aus den KI-Piloten zurück in die Linie.

Wer diesen Fahrplan konsequent verfolgt, senkt das Haftungsrisiko, entlastet Teams und schafft eine Basis, um mit zukünftigen Anpassungen der Sanktionslandschaft deutlich gelassener umzugehen.

Fazit: Harmonisierung als Chance, nicht nur als Pflichtübung

Die Verordnung über die Harmonisierung von Sanktionsverordnungen schärft die Anforderungen an Schweizer Finanzinstitute – insbesondere bei Gutschriften auf gesperrten Konten und Meldepflichten. Sie reduziert Unklarheiten, aber sie nimmt Institute auch stärker in die Pflicht, ihre Prozesse sauber, konsistent und nachvollziehbar aufzusetzen.

Wer das Thema jetzt strategisch angeht, kann mehr erreichen als nur „Compliance“:

  • Weniger Falschtreffer, weniger manuelle Reviews
  • Bessere Datenbasis für Risikoentscheide
  • Höhere Effizienz durch KI-gestützte Sanktionsprüfungen

Der nächste sinnvolle Schritt: eine ehrliche Bestandsaufnahme der eigenen Sanktionsprozesse und ein Gespräch mit Fachleuten, die sowohl die regulatorischen Anforderungen als auch moderne KI-Lösungen kennen. Denn Sanktionen werden nicht weniger – aber sie können deutlich smarter gemanagt werden.