EUDR-Sorgfaltspflichten: Was bei Eigennutzung zählt

KI für Marketing & Vertrieb: Der deutsche Leitfaden••By 3L3C

EUDR gilt auch bei Eigennutzung: Wann interne Verwendung von Holz, Leder & Co. Sorgfaltspflichten auslöst – und wie Unternehmen Marktzugang und Compliance sichern.

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EUDR-Sorgfaltspflichten: Was bei interner Nutzung wirklich gilt

Ab dem 30.12.2024 kann Ihr Produkt an der EU-Grenze stehen bleiben – nicht, weil es qualitativ schlecht ist, sondern weil die EUDR-Referenznummer fehlt. Kein Code, kein Import, möglicher Produktionsstopp. Genau an dieser Stelle wird die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für viele Unternehmen plötzlich sehr konkret.

Besonders heikel wird es dort, wo bisher kaum jemand hinschaut: Rohstoffe und Produkte, die gar nicht verkauft, sondern intern verbraucht werden. Schmierstoffe, Hilfschemikalien, Leder- oder Gummikomponenten, Verpackungen – all das kann EUDR-relevant sein, auch wenn es nie im Regal eines Händlers landet.

Dieser Beitrag ordnet die aktuelle Rechtslage ein, erklärt die Grauzonen und zeigt praxisnah, wie Unternehmen – insbesondere in der deutschen Industrie und Modebranche – ihre Sorgfaltspflichten nach EUDR so organisieren, dass Lieferketten stabil bleiben und Compliance funktioniert.


1. Was die EUDR wirklich verlangt – und warum Eigennutzung kein Schlupfloch ist

Die EUDR verfolgt ein klares Ziel: Kein Produkt, das Entwaldung verursacht, soll auf dem EU-Markt zirkulieren. Betroffen sind insbesondere Rohstoffe wie:

  • Holz
  • Kautschuk
  • Rindfleisch und Leder
  • Soja
  • Palmöl
  • Kaffee
  • Kakao

Sobald ein solches Produkt in der EU bereitgestellt oder eingeführt wird, greifen Sorgfaltspflichten. Dazu gehören insbesondere:

  • RĂĽckverfolgbarkeit bis zur Parzelle bzw. zum Ursprung
  • Risikobewertung der Lieferkette (Entwaldungsrisiko, Rechtskonformität, Menschenrechte)
  • Risikominderung (z.B. Lieferantenwechsel, zusätzliche Nachweise)
  • Abgabe einer Sorgfaltserklärung und Erhalt einer EUDR-Referenznummer

Die Brisanz: Wer diese Nachweise nicht erbringen kann, riskiert nicht nur BuĂźgelder von ĂĽber 4 % des Jahresumsatzes, sondern faktisch ein Verkaufs- oder Importverbot.

Kernbotschaft: Die EUDR ist kein Reporting-Thema, sondern ein Marktzugangsthema.


2. Interne Nutzung: Fällt Eigennutzung überhaupt unter die EUDR?

Kurz gesagt: In vielen Fällen ja – und in einigen Graubereichen wahrscheinlich.

2.1 Der Knackpunkt: „Bereitstellen auf dem Markt“

Die EUDR definiert das Bereitstellen auf dem Markt als:

„jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines relevanten Erzeugnisses zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit“ (Art. 2 Nr. 18 EUDR).

Wenn man das wörtlich nimmt, ist nicht nur der Verkauf an Dritte erfasst, sondern jede Form der Abgabe zum Verbrauch oder zur Verwendung – auch im eigenen Unternehmen. Genau hier beginnt die Unsicherheit:

  • Lesart 1 (eng): Nur Produkte, die an Dritte weitergegeben oder verkauft werden, sind erfasst.
  • Lesart 2 (weit): Auch Produkte, die ein Unternehmen ausschlieĂźlich intern nutzt oder verbraucht, fallen unter die EUDR.

Die EU-Kommission hat diese Frage bisher nicht abschließend geklärt. Wer aber auf die enge Auslegung setzt, geht ein bewusstes Haftungsrisiko ein – insbesondere, weil Behörden im Zweifel eher streng interpretieren werden.

2.2 Intra-Group-Geschäfte sind klar erfasst

Eindeutig ist die Lage bei Intra-Group-Transaktionen:

  • Verbringt ein Konzern Rohstoffe oder Produkte zwischen zwei rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften innerhalb der EU, gilt das als Bereitstellung auf dem Markt.
  • Folge: volle EUDR-Sorgfaltspflichten – inklusive Sorgfaltserklärung und Referenznummer.

FĂĽr viele deutsche Unternehmensgruppen, gerade in Industrie und Mode/Textil, bedeutet das:

Interne Lieferungen innerhalb des Konzerns sind regulatorisch externe Lieferungen.


3. Direktimporte zur Eigennutzung: Hier gibt es keine Grauzone

Bei Direktimporten aus Nicht-EU-Staaten ist die Lage klar:

  • Wer ein EUDR-relevantes Produkt direkt aus einem Drittstaat fĂĽr den eigenen Verbrauch oder die eigene Nutzung importiert, gilt als Importeur im Sinne der EUDR.
  • Der Zweck – Verkauf oder Eigennutzung – spielt keine Rolle.

Das ist logisch, wenn man den Zweck der EUDR ernst nimmt: Die EU möchte verhindern, dass überhaupt ein relevantes Erzeugnis in den Binnenmarkt gelangt, das mit Entwaldung in Verbindung steht. Daher verknüpft der Zoll die Einfuhrfähigkeit mit der EUDR-Referenznummer.

Konsequenzen fĂĽr Unternehmen:

  • Ohne Sorgfaltserklärung keine EUDR-Referenznummer.
  • Ohne Referenznummer kein Import.
  • Ohne Import können Produktion und Lieferketten stillstehen.

Gerade energie- und materialintensive Branchen sowie die Mode- und Textilindustrie sind betroffen, etwa bei:

  • Kautschuk fĂĽr Sohlen oder Dichtungen
  • Leder fĂĽr Schuhe, Taschen oder Automotive-Interieur
  • Holz fĂĽr Verpackungen, Ladenbau oder Möbel

Wer heute noch annimmt, dass interne Verwendung ein „sicherer Hafen“ ist, wird spätestens am Zoll eines Besseren belehrt.


4. Was typischerweise betroffen ist – und was eher nicht

Nicht jedes intern verwendete Produkt führt sofort in die EUDR-Falle. Ein differenzierter Blick spart Aufwand – und reduziert unnötige Panik.

4.1 Typische EUDR-Risikofälle bei Eigennutzung

Besonders aufmerksam sollten Sie werden, wenn Folgendes zutrifft:

  • Direktimporte aus Nicht-EU-Ländern von Rohstoffen wie Holz, Leder, Kautschuk, Palmöl, Soja, Kaffee oder Kakao
  • Halbzeuge mit relevanten Komponenten (z.B. Lederfutter, Gummisohlen, Holzrahmen, Gummidichtungen)
  • Konzerninterne Transfers von EUDR-relevanten Produkten zwischen EU-Gesellschaften
  • Verwendung von Holz in internen Prozessen (Ladenbau, Deko, Verpackungssysteme)

Praxisbeispiel Modebranche:

  • Ein deutsches Modelabel importiert Leder direkt aus einem Nicht-EU-Land zur eigenen Weiterverarbeitung in Europa.
  • Das Leder wird ausschlieĂźlich in eigenen Nähereien verarbeitet, nicht als Rohware verkauft.
  • Ergebnis: EUDR voll anwendbar – inklusive Sorgfaltspflicht, Geo-Daten, Risikobewertung.

4.2 Was in der Regel nicht unter die EUDR fällt

Wahrscheinlich unkritisch – zumindest nach derzeitiger Lesart – sind z.B.:

  • Kaffee fĂĽr Mitarbeitende (z.B. fĂĽr BĂĽros oder Meetings)
  • Lebensmittel in der Kantine, sofern sie nicht als EUDR-relevante Ware in den Markt gebracht werden
  • GeringfĂĽgige Mengen fĂĽr reine Eigenversorgung, ohne Marktbezug und typischer Konsumcharakter im Unternehmen

Trotzdem gilt: Unternehmen sollten diese Fälle bewusst prüfen und dokumentieren, statt sie stillschweigend zu ignorieren.


5. Praktischer Fahrplan: So setzen Sie EUDR-Sorgfaltspflichten bei Eigennutzung um

Der Weg zur EUDR-Compliance ist anspruchsvoll, aber strukturiert machbar. Besonders erfolgreich sind Unternehmen, die frĂĽh beginnen und iterativ vorgehen, statt auf perfekte Klarheit zu warten.

5.1 Schritt 1: Klare Betroffenheitsanalyse

Starten Sie mit einer systematischen Bestandsaufnahme:

  1. Produkt- und Materialliste erstellen: Welche Rohstoffe und Produkte mit Holz, Kautschuk, Leder, Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao nutzen wir – intern wie extern?
  2. Importpfade analysieren: Welche davon kommen direkt aus Drittstaaten? Wo sind wir rechtlich Importeur?
  3. Intra-Group-FlĂĽsse kartieren: Welche EUDR-relevanten GĂĽter werden zwischen Konzerngesellschaften ĂĽbertragen?
  4. Verwendungszwecke dokumentieren: Verkauf, Weiterverarbeitung, interne Nutzung, Demo, Ladenbau etc.

Die Realität: Viele Unternehmen unterschätzen zunächst massiv, wie viele Produkte indirekt EUDR-relevante Rohstoffe enthalten.

5.2 Schritt 2: Prozessdesign fĂĽr Sorgfaltspflichten

AnschlieĂźend braucht es robuste, aber pragmatische Prozesse:

  • Verantwortlichkeiten klären (z.B. Einkauf, Nachhaltigkeit, Recht, Logistik)
  • Datenanforderungen an Lieferanten definieren (Geo-Daten, Zertifikate, Auditberichte)
  • Risikobewertungsmethodik festlegen (Länderrisiko, Lieferantenhistorie, Zertifizierungen)
  • Entscheidungslogik entwickeln: Wann ist das Risiko akzeptabel? Wann braucht es MaĂźnahmen?
  • IT- und Tool-UnterstĂĽtzung prĂĽfen, um Daten und Erklärungen zentral zu managen

FĂĽr die Modebranche kann das etwa bedeuten:

  • Lieferantenportale zu nutzen, in denen Gerbereien oder Textilfabriken Geo-Daten hinterlegen
  • interne Produktentwicklungsprozesse so umzustellen, dass EUDR-Risiken bereits in der Designphase sichtbar werden (z.B. Materialwahl Leder vs. alternative Materialien)

5.3 Schritt 3: Integration in Zoll- und Supply-Chain-Prozesse

Da ohne EUDR-Referenznummer kein Import möglich ist, sollten EUDR-Prozesse eng mit Zollprozessen verzahnt werden:

  • Zollabwicklung und Logistik erhalten frĂĽhzeitig Zugriff auf EUDR-Informationen
  • EUDR-Checks werden in ERP- oder SCM-Systemen verankert
  • Eskalationsprozesse greifen, wenn Daten oder Nachweise fehlen

So vermeiden Sie, dass Ware physisch an der Grenze hängt, während intern noch Excel-Listen abgeglichen werden.

5.4 Schritt 4: Dokumentation – Ihr Schutzschild bei Prüfungen

Wer Sorgfaltspflichten ernsthaft umzusetzen versucht, braucht saubere, nachvollziehbare Dokumentation:

  • Risikoanalysen und ihre Ergebnisse
  • Kommunikation mit Lieferanten
  • Entscheidungen zu Risikoakzeptanz oder -minderung
  • interne Richtlinien und Schulungsunterlagen

Behörden schauen sich bei Prüfungen vor allem zwei Dinge an:

  1. Haben Sie einen strukturierten Prozess?
  2. Können Sie zeigen, wie Sie ihn im konkreten Fall angewendet haben?

6. Warum sich EUDR-Compliance fĂĽr Nachhaltigkeit und Marke auszahlt

EUDR-Compliance ist Aufwand – keine Frage. Für viele Unternehmen, insbesondere in der Modebranche, eröffnet sie aber auch strategische Chancen:

  • Transparente Lieferketten: Wer seine Rohstoffe wirklich kennt, ist auch in der Lage, glaubwĂĽrdige Nachhaltigkeitsaussagen zu treffen.
  • Differenzierung im Markt: Marken, die belegbar entwaldungsfreie Rohstoffe nutzen, können ihre Produkte anders positionieren.
  • Risikoreduktion: Weniger Anfälligkeit fĂĽr Skandale, LieferkettenabbrĂĽche und regulatorische Ăśberraschungen.

Gerade in Deutschland steigt der Druck von Kund:innen, Handelspartnern und Finanzmarkt, harte Nachweise statt weicher Versprechen zu liefern. Die EUDR zwingt Unternehmen, diese Lücke zu schließen – und das kann mittel- bis langfristig ein Wettbewerbsvorteil sein.


Fazit: Jetzt handeln – besonders bei interner Nutzung und Direktimporten

Wer EUDR-relevante Rohstoffe oder Produkte nutzt, kommt an einem Punkt nicht vorbei: ohne strukturierte Sorgfaltspflichten wird es eng – auch bei Eigennutzung.

FĂĽr die Praxis bedeutet das:

  • Direktimporte aus Drittstaaten sind unabhängig vom Verwendungszweck eindeutig EUDR-pflichtig.
  • Konzerninterne Lieferungen gelten als Bereitstellung auf dem Markt und sind deshalb besonders im Fokus.
  • Die interne Nutzung von Rohstoffen liegt rechtlich in einer Grauzone, sollte aber wegen des Haftungsrisikos aktiv mitgedacht und geprĂĽft werden.

Wer jetzt seine Lieferketten durchleuchtet, Sorgfaltspflichten sauber aufsetzt und EUDR-Prozesse mit Zoll und Einkauf verzahnt, schützt nicht nur das eigene Geschäft, sondern stärkt auch die eigene Nachhaltigkeits- und Markenposition.

Die eigentliche Frage lautet daher weniger: Sind wir von der EUDR betroffen? – sondern eher: Wie schnell bringen wir unsere Organisation so auf Kurs, dass Entwaldungsfreiheit, Compliance und Geschäftsbetrieb zuverlässig zusammenpassen?