EU Data Act 2025: Was Industrieunternehmen jetzt tun mĂĽssen

KI für Marketing & Vertrieb: Der deutsche Leitfaden••By 3L3C

Ab September 2025 gilt der EU Data Act. Was Industrie, Maschinenbau und Automobilbranche jetzt konkret tun müssen – Pflichten, Chancen und technische Schritte.

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EU Data Act 2025: Was Industrieunternehmen jetzt tun mĂĽssen

Ab September 2025 gilt der EU Data Act verbindlich. Für viele deutsche Unternehmen – vor allem im Maschinenbau, in der Automobilindustrie und bei Herstellern smarter Produkte – ist das kein fernes Zukunftsthema mehr, sondern ein sehr konkreter Projektplan für 2025.

Die Realität: Wer den Data Act nur als weiteres Compliance-Dokument abheftet, verschenkt Geld. Wer ihn ernst nimmt, senkt Risiken, stärkt die eigene Datenhoheit und schafft die Basis für neue datengetriebene Geschäftsmodelle – von Remote-Services bis KI in der Produktion.

In diesem Beitrag geht es darum, was der EU Data Act praktisch fĂĽr Unternehmen bedeutet, welche Pflichten und Rechte auf Sie zukommen und wie Sie Ihre Daten- und IT-Landschaft so aufstellen, dass Sie im September 2025 nicht ins Schwimmen geraten.


1. Der EU Data Act im Ăśberblick: Worum geht es wirklich?

Der EU Data Act schafft harmonisierte Vorschriften fĂĽr einen fairen Datenzugang und die Datennutzung. Im Kern regelt er, wer auf Daten aus vernetzten Produkten und Diensten zugreifen darf und zu welchen Bedingungen.

FĂĽr Unternehmen ist entscheidend:

  • Daten aus smarten Produkten (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Sensorik, vernetzte Produktionsanlagen) sind kĂĽnftig nicht mehr exklusiv beim Hersteller „eingesperrt“.
  • Nutzer:innen dieser Produkte – in der Industrie also meist Betreiber, OEMs oder Flottenbetreiber – erhalten klare Rechte auf Zugriff und Weitergabe dieser Daten.
  • Anbieter von Produkten und Diensten mĂĽssen technische und organisatorische Voraussetzungen schaffen, um diese Rechte umzusetzen.

Damit greift der Data Act tief in die Art ein, wie Maschinenbauer, Automobilzulieferer, Softwareanbieter und Serviceunternehmen heute mit Maschinendaten umgehen.

Merksatz: Der Data Act macht aus Maschinendaten einen regulierten, geteilten Vermögenswert – nicht mehr den alleinigen Schatz des Herstellers.


2. Geltungsbereich: Trifft der Data Act mein Unternehmen?

Kurz gesagt: Wenn Sie mit vernetzten Produkten oder datenbasierten Diensten zu tun haben, sind Sie fast sicher betroffen.

2.1 Typische Konstellationen in der Industrie

Der Data Act greift insbesondere bei:

  • Herstellern vernetzter Produkte
    z. B. Werkzeugmaschinen, Roboter, AGVs, Produktionsanlagen, Industrie-4.0-Fähige Komponenten, Maschinen in der Automobilfertigung
  • Anbietern „smarter“ Dienste
    z. B. Condition Monitoring, Predictive Maintenance, digitale Zwillinge, KI-Services für Produktionsoptimierung
  • Betreibern und Nutzern dieser Produkte
    z. B. Fertigungsunternehmen, Automobilwerke, Logistikzentren, Flottenbetreiber

Gerade KMU und Mittelstand im Maschinenbau passen genau in diesen Rahmen. Viele haben vernetzte Produkte eingeführt, Nutzungsdaten gesammelt und darauf Service-Modelle aufgebaut – aber ohne klar geregelte Datenzugangsrechte für Kunden.

2.2 Typische Fragen aus Projekten

In Gesprächen mit Industrieunternehmen tauchen immer wieder dieselben Fragen auf:

  • DĂĽrfen Kunden kĂĽnftig standardmäßig alle Maschinendaten anfordern?
  • MĂĽssen wir Schnittstellen kostenlos bereitstellen?
  • Wie schĂĽtzen wir Geschäftsgeheimnisse und IP bei Datenaustausch?
  • Was heiĂźt das fĂĽr bestehende Wartungs- und Serviceverträge?

Der Data Act gibt hier Antworten – aber nur, wenn man ihn frühzeitig in Verträge, Architektur und Prozesse übersetzt. Genau dort entscheidet sich, ob das Thema beherrschbar bleibt oder 2025 zum Feuerwehr-Einsatz wird.


3. Rechte und Pflichten: Was ändert sich konkret?

Der Data Act schafft neue Rechte für Datennutzer und Pflichten für Dateninhaber. Gleichzeitig eröffnet er Spielräume für neue Geschäftsmodelle.

3.1 Rechte von Nutzern vernetzter Produkte

Nutzer:innen eines vernetzten Produkts (z. B. Betreiber einer Maschine) erhalten u. a.:

  • Recht auf Zugang zu den durch das Produkt erzeugten Daten
  • Recht auf Weitergabe dieser Daten an Dritte (z. B. anderen Serviceanbieter, KI-Dienstleister)
  • Anspruch auf klare, transparente Information, welche Daten entstehen und wie sie nutzbar sind

FĂĽr die Praxis bedeutet das:
Wenn ein Automobilzulieferer eine neue Montageanlage kauft, kann er künftig deutlich einfacher fordern, die anfallenden Prozess- und Zustandsdaten auch in sein eigenes MES, ERP oder KI-System zu übertragen – nicht nur in das Portal des Anlagenherstellers.

3.2 Pflichten fĂĽr Hersteller und Dienstanbieter

FĂĽr Anbieter smarter Produkte und Dienste entstehen wesentliche Pflichten:

  • Daten mĂĽssen grundsätzlich zugänglich und ĂĽbertragbar gemacht werden.
  • Es sind technische Schnittstellen vorzusehen, ĂĽber die Daten in einem maschinenlesbaren, strukturierten Format bereitgestellt werden.
  • Verträge dĂĽrfen die gesetzlich vorgesehenen Rechte nicht aushebeln.
  • Der Datenaustausch muss sicher erfolgen und Geschäftsgeheimnisse schĂĽtzen.

Hersteller werden sich also von proprietären „Daten-Silos“ verabschieden müssen. Gleichzeitig haben sie das Recht, angemessene Vergütung für bestimmte Datendienstleistungen zu verlangen – aber eben nicht mehr jeden Zugriff komplett zu blockieren.

3.3 Neue Geschäftsmodelle – statt Angst vor Datenverlust

Viele Unternehmen reagieren zunächst defensiv: „Dann geben wir unsere Daten ja an alle raus.“ Das greift zu kurz.

Sinnvolle Ansätze, die ich in Projekten sehe:

  • Premium-Datenservices: Basiszugriff gesetzeskonform, erweiterte Analysen, historische Datensätze, Dashboards oder KI-Modelle als zusätzliche kostenpflichtige Services.
  • Partner-Ă–kosysteme: Gezielter Datenaustausch mit Technologiepartnern, die zusätzliche Mehrwerte schaffen (z. B. Optimierungsalgorithmen fĂĽr Energieverbrauch, Qualitätsprognosen, vorausschauende Wartung).
  • Pay-per-Use & Performance-Based Contracts: Transparente Datengrundlagen erleichtern nutzungs- oder performancebasierte Geschäftsmodelle.

Der Data Act schafft hierfür die rechtliche Basis – nutzen kann sie nur, wer seine Datenstrategie aktiv anpasst.


4. Technische Umsetzung: Von der Datenquelle bis zur Schnittstelle

Der Data Act ist kein reines Jurathema. Ohne saubere technische Architektur ist er nicht umsetzbar. Gerade produzierende Unternehmen sollten 2025 gezielt in folgende Bereiche investieren.

4.1 Transparenz ĂĽber Datenquellen schaffen

Bevor Sie Rechte gewähren und Pflichten erfüllen können, müssen Sie wissen:

  • Welche Assets erzeugen welche Daten?
    (Maschinen, Sensoren, Fahrzeuge, Steuerungen, Edge-Geräte)
  • Wo werden diese Daten aktuell gespeichert und verarbeitet?
    (Maschinensteuerung, Edge, Cloud, On-Prem-Server)
  • Wer hat heute bereits Zugriff darauf?
    (Hersteller, Betreiber, Servicepartner, Cloud-Provider)

Eine systematische Dateninventur ist hier der erste, oft unterschätzte Schritt. Ohne sie bleibt jede Data-Act-Umsetzung Stückwerk.

4.2 Interoperabilität und Schnittstellen

Der Data Act spielt direkt in das Thema Interoperabilität für die Produktion hinein – ein Bereich, in dem Institute wie das Fraunhofer IPA seit Jahren aktiv sind.

In der Praxis werden u. a. folgende Bausteine relevant:

  • Standardisierte Schnittstellen (z. B. OPC UA, REST-APIs) statt proprietärer Formate
  • Klare Datenmodelle: Welche Signale, welche Frequenz, welche Semantik?
  • Nutzung von Industrial IoT-Plattformen als zentrales Datendrehkreuz
  • Rollen- und Rechtekonzepte, die Data-Act-Rollen sauber abbilden

Kurz: Wer heute in der Produktion noch mit Excel-Exporten und E-Mail-Anhängen arbeitet, bekommt mit dem Data Act ein massives Skalierungsproblem.

4.3 IT- und Datensicherheit mitdenken

Mehr Datenaustausch bedeutet mehr Angriffsfläche. Der Data Act fordert deshalb implizit ein höheres Niveau bei:

  • Authentifizierung und Autorisierung fĂĽr Datenzugriffe
  • VerschlĂĽsselung von Daten während Ăśbertragung und Speicherung
  • Logging und Nachvollziehbarkeit von Zugriffen (wer hat wann auf welche Daten zugegriffen?)

Besonders kritisch wird es, wenn Daten mit KI-Anwendungen verknüpft werden – etwa in der deutschen Automobilindustrie, wo Prozess- und Fahrzeugdaten die Basis für KI-Modelle sind. Hier müssen Data-Act-Compliance, KI-Compliance (EU AI Act) und Informationssicherheit konsequent zusammengedacht werden.


5. Strategische Vorbereitung: 5 Schritte bis September 2025

Wer im Herbst 2025 nicht improvisieren will, sollte jetzt strukturiert vorgehen. Für viele Unternehmen hat sich ein fünfstufiger Ansatz bewährt.

Schritt 1: Data-Act-Readiness-Check

  • Welche Produkte und Dienste fallen bei uns in den Geltungsbereich?
  • Welche Vertragsbeziehungen mit Kunden, Partnern und Lieferanten sind betroffen?
  • Wo sammeln wir heute Daten, ohne Nutzern klare Rechte einzuräumen?

Ein kompakter Workshop – intern oder mit externer Unterstützung – reicht oft, um einen ersten Risikosteckbrief zu erstellen.

Schritt 2: Vertrags- und Geschäftsmodell-Review

  • ĂśberprĂĽfung von Liefer-, Service- und Wartungsverträgen auf Data-Act-Konformität
  • Klärung, welche Leistungen kĂĽnftig kostenfrei vs. vergĂĽtet sind
  • Entwicklung eines datengetriebenen Service-Portfolios, das rechtssicher und wirtschaftlich ist

Gerade im Maschinenbau können hier aus „Pflichtübungen“ sehr schnell neue Umsatzchancen entstehen.

Schritt 3: Technische Roadmap definieren

Auf Basis der Bestandsaufnahme:

  • Festlegen, welche Daten ĂĽber welche Schnittstellen bereitgestellt werden sollen
  • Bewertung bestehender Systeme (MES, ERP, IoT-Plattform) auf Interoperabilität und Exportfähigkeit
  • Planung notwendiger Erweiterungen oder Modernisierungen

Für größere Fabriken und Fahrzeugwerke ist es sinnvoll, Pilotbereiche zu definieren, in denen die Umsetzung beispielhaft durchgespielt wird.

Schritt 4: Organisation und Prozesse anpassen

  • Klare Verantwortlichkeiten: Wer ist intern Owner fĂĽr Data-Act-Themen (Recht, IT, Fachbereich, Produktion)?
  • Definition von Standardprozessen fĂĽr Datenanforderungen von Kunden oder Partnern
  • Schulung von Vertrieb, Service, Produktmanagement – diese Rollen mĂĽssen erklären können, was Kunden kĂĽnftig erwarten dĂĽrfen.

Schritt 5: Schulung und Austausch nutzen

Veranstaltungen wie das Online-Seminar „EU Data Act: Was Unternehmen beachten müssen“ des Fraunhofer IPA sind ein sinnvoller Einstieg, um:

  • die Regelungen zu verstehen,
  • konkrete Praxisfragen zu stellen,
  • und erste Lösungsansätze fĂĽr Technik und Organisation mitzunehmen.

Gerade für KMU, die keine eigene Rechts- oder Compliance-Abteilung haben, spart ein kompaktes Webinar erfahrungsgemäß Wochen an Eigenrecherche.


6. Warum der Data Act besonders fĂĽr KI in der Industrie wichtig ist

Der Blog-Kontext „KI in der deutschen Automobilindustrie: Produktion und Innovation“ zeigt es schon: Ohne Daten keine KI. Ohne klar geregelte Datenrechte keine skalierbaren KI-Anwendungen.

6.1 Daten als Brennstoff fĂĽr industrielle KI

Ob es um:

  • Qualitätsprognosen in der Karosseriefertigung,
  • vorausschauende Wartung von Produktionsanlagen,
  • oder Energieoptimierung ganzer Werke geht –

KI-Modelle brauchen große Mengen verlässlicher, zugänglicher und rechtssicher genutzter Daten.

Der EU Data Act sorgt genau dafür, dass diese Daten nicht in proprietären Silos steckenbleiben, sondern von denjenigen genutzt werden können, die reale Wertschöpfung daraus ziehen – z. B. Automobilhersteller, Zulieferer oder spezialisierte KI-Dienstleister.

6.2 Zusammenspiel mit dem EU AI Act

Parallel zum Data Act kommt der EU AI Act. Während der AI Act vor allem regelt, wie KI-Systeme entwickelt und eingesetzt werden dürfen, adressiert der Data Act, wer überhaupt Zugang zu den Trainings- und Nutzungsdaten hat.

FĂĽr Unternehmen bedeutet das:

  • Data Act: Fokus auf Datenzugang, Datenweitergabe, Schnittstellen, Nutzerrechte.
  • AI Act: Fokus auf Risikoklassen, Transparenzpflichten, Datenqualität, menschliche Aufsicht.

Wer beide Regulierungspakete frĂĽhzeitig gemeinsam denkt, kann KI-Anwendungen in der Produktion deutlich schneller und sicherer aufbauen.


Fazit: Vom Pflichtprogramm zur datengetriebenen Strategie

Der EU Data Act ist kein reines Juristen-Thema und auch kein Randaspekt der IT. Er betrifft die Kernwertschöpfung vieler deutscher Industrieunternehmen – insbesondere im Maschinenbau und in der Automobilproduktion.

Wer jetzt handelt,

  • reduziert das Risiko von Compliance-Verstößen und Sanktionen,
  • gewinnt klare Transparenz ĂĽber DatenflĂĽsse und Verantwortlichkeiten,
  • schafft die Grundlage fĂĽr skalierbare KI-Anwendungen in der Produktion,
  • und baut neue datenbasierte Services und Geschäftsmodelle auf.

Der sinnvollste nächste Schritt ist ein konkreter Einstiegspunkt: etwa ein internes Projekt-Scoping, ein Readiness-Check oder die Teilnahme an einem spezialisierten Webinar wie „EU Data Act: Was Unternehmen beachten müssen“.

Im Herbst 2025 wird man klar unterscheiden können zwischen Unternehmen, die den Data Act als Pflichtübung abhaken – und denen, die ihn zur Grundlage ihrer datengetriebenen Industrie- und KI-Strategie gemacht haben. Zu welcher Gruppe wollen Sie gehören?