Ab September 2025 gilt der EU Data Act. Dieser Beitrag zeigt, wie Industrieunternehmen daraus einen Wettbewerbsvorteil machen – technisch, rechtlich und im Geschäftsmodell.

EU Data Act praxisnah umsetzen – Chancen statt Pflichtübung
Ab September 2025 gilt der EU Data Act verbindlich. Für deutsche Industrieunternehmen – vor allem im Maschinenbau, in der Automobilproduktion und bei Anbietern smarter Produkte – ist das kein theoretisches Jurathema, sondern eine sehr konkrete To-do-Liste. Wer weiter mit datenbasierten Services, KI in der Produktion und vernetzten Maschinen arbeiten will, kommt an dieser Verordnung nicht vorbei.
Die Realität: Viele Unternehmen haben erste Slides gesehen, aber noch keinen belastbaren Umsetzungsplan. Gleichzeitig arbeiten Institute wie das Fraunhofer IPA längst an Demonstratoren, Architekturen und Geschäftsmodellen, die zeigen, wie sich der Data Act pragmatisch nutzen lässt – und nicht nur als Compliance-Kostenblock endet.
In diesem Beitrag geht es genau darum: Wie setzen Unternehmen den EU Data Act in der Praxis um – technisch, organisatorisch und geschäftlich – und wie machen sie daraus einen Wettbewerbsvorteil?
1. Was der EU Data Act konkret fĂĽr Unternehmen bedeutet
Der EU Data Act verpflichtet Unternehmen, Zugriff auf Nutzungsdaten vernetzter Produkte und Dienste zu ermöglichen – unter klaren Regeln für Fairness, Transparenz und Sicherheit. Für Industrie und Automobilbranche betrifft das vor allem Maschinen, Fahrzeuge, Anlagen, IoT-Geräte und darauf aufbauende Dienste.
Kernpunkte fĂĽr die Praxis
FĂĽr produzierende Unternehmen, Maschinenbauer und Anbieter smarter Produkte sind fĂĽnf Punkte entscheidend:
-
Zugangsrechte zu Gerätedaten
Nutzer (z. B. Betreiber einer Maschine) erhalten das Recht, die von ihrem Produkt erzeugten Daten zu nutzen und Dritten bereitzustellen. -
Pflichten fĂĽr Hersteller und Dienstanbieter
Hersteller müssen technisch überhaupt erst ermöglichen, dass Daten in geeigneter Form verfügbar sind – strukturiert, dokumentiert und interoperabel. -
Transparente Vertrags- und Nutzungsregeln
Wer welche Daten wofür nutzen darf, muss klar geregelt und verständlich kommuniziert werden – keine versteckten Klauseln im Kleingedruckten. -
Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Datenzugang heiĂźt nicht, dass Unternehmens-Know-how frei Haus geliefert wird. Der Data Act sieht explizite Schutzmechanismen vor. -
Förderung datengetriebener Geschäftsmodelle
Der Gesetzgeber will nicht bremsen, sondern den europäischen Datenmarkt ankurbeln – gerade im B2B-Umfeld.
Wer das frĂĽhzeitig ernst nimmt, kann seine Datenstrategie und Produktarchitektur jetzt so ausrichten, dass Compliance und Business-Case zusammenfallen.
2. Geltungsbereich und Einordnung: Trifft uns der Data Act wirklich?
Kurz gesagt: Wenn Sie vernetzte Produkte oder damit verbundene Dienste anbieten oder betreiben, trifft Sie der Data Act fast sicher.
Typische betroffene Szenarien
- Maschinenbau: CNC-Maschinen, Robotikzellen, Fördertechnik, Spritzgussanlagen mit Remote-Monitoring
- Automobilindustrie: vernetzte Fahrzeuge, Flottenmanagement, Onboard-Diagnose, Over-the-Air-Services
- Produzierende Unternehmen: vernetzte Produktionslinien, Condition Monitoring, OEE-Analysen
- Smarte Produkte: vernetzte Geräte, Sensorik, Gebäudetechnik, Energie- und Ladeinfrastruktur
Wer hier Daten für Serviceverträge, Pay-per-Use-Modelle oder KI-Analysen nutzt, muss seine Datenarchitektur, Verträge und Rollenmodelle gegen den Data Act spiegeln.
Verbindung zur EU-Datenstrategie und zur „Digitalen Dekade“
Der Data Act ist kein Einzelstück, sondern Teil eines größeren Pakets:
- EU Data Governance Act
- EU AI Act
- Europäische Datenräume (z. B. Manufacturing-X, Mobilitätsdatenräume)
Gerade in der deutschen Automobil- und Zulieferindustrie wird deutlich: Ohne klar geregelten Datenaustausch funktionieren sektorale Datenräume und KI-Anwendungen nicht. Der Data Act setzt dafür die Spielregeln.
3. Rechte, Pflichten und Rollen: Wer darf was mit den Daten tun?
Der Data Act unterscheidet mehrere Rollen. FĂĽr die Praxis ist entscheidend, diese Rollen im eigenen Ă–kosystem sauber zuzuordnen und daraus Prozesse abzuleiten.
Wichtige Rollen im Ăśberblick
- Hersteller: entwickelt und verkauft das vernetzte Produkt oder System
- Nutzer: betreibt das Produkt (z. B. Werksbetreiber, Flottenbetreiber)
- Dateninhaber: hat faktisch Kontrolle ĂĽber die entstehenden Daten (oft der Hersteller oder Dienstanbieter)
- Datenempfänger: erhält Daten auf Wunsch des Nutzers, z. B. unabhängiger Servicepartner, weiterer OEM, Versicherer
Zentrale Pflichten von Herstellern und Dienstanbietern
Hersteller und Anbieter smarter Dienste mĂĽssen unter anderem:
- beschreiben, welche Daten das Produkt erzeugt,
- ermöglichen, dass diese Daten zugänglich und exportierbar sind,
- faire, diskriminierungsfreie Vertragsbedingungen anbieten,
- angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen umsetzen.
Für viele Unternehmen bedeutet das: bestehende Datensilos, proprietäre Schnittstellen und intransparente Nutzungsbedingungen passen nicht mehr zur Rechtslage.
4. Technische Umsetzung: Von der Theorie zur Datenarchitektur
Die gute Nachricht: Technische Bausteine für eine Data-Act-konforme Architektur sind vorhanden. Das Fraunhofer IPA setzt im Seminar „EU Data Act in der Praxis“ genau an dieser Stelle an und zeigt mit Demonstratoren, wie der Datenaustausch in mehreren Vernetzungsstufen robust realisiert werden kann.
SchlĂĽsseltechnologien: Verwaltungsschale, OPC UA, Dataspaces
1. Verwaltungsschale (Asset Administration Shell, AAS)
Die Verwaltungsschale ist ein Industrie-4.0-Konzept, das digitale Zwillinge fĂĽr Assets definiert. Sie ist ideal, um:
- Datenpunkte strukturiert zu beschreiben,
- Zugriffsrechte rollenbasiert zu verwalten,
- Data-Act-relevante Metadaten (z. B. Herkunft, Zweck, Rechtsgrundlage) transparent abzubilden.
2. OPC UA
OPC UA ist der De-facto-Standard fĂĽr industrielle Kommunikation. FĂĽr den EU Data Act ist er hilfreich, weil er:
- standardisierte, sichere Kommunikation ermöglicht,
- semantische Informationsmodelle unterstĂĽtzt,
- die Integration in bestehende Maschinenparks erleichtert.
3. Dataspaces (Datenräume)
Dataspaces bilden die technische Grundlage für unternehmensübergreifenden Datenaustausch. In Deutschland sind Projekte wie Manufacturing-X oder sektorale Datenräume im Automotive-Bereich bereits konkrete Vorläufer. Sie bringen:
- föderierte Datenhaltung (Daten bleiben beim Inhaber),
- Policy-Management und Durchsetzung von Nutzungsbedingungen,
- technische Durchsetzung von Rollen- und Berechtigungsmodellen.
Typische technische Schritte in der Umsetzung
Wer seine Architektur Data-Act-fähig machen will, sollte strukturiert vorgehen:
- System- und Dateninventur: Welche Assets erzeugen welche Daten? Wo liegen sie, wer nutzt sie heute?
- Zielarchitektur definieren: Welche Standards (OPC UA, AAS, Dataspaces) passen zu Branche und Bestand?
- Schnittstellen aufräumen: Weg von proprietären Blackbox-APIs hin zu dokumentierten, standardisierten Endpunkten.
- Metadaten und Policies etablieren: Jede relevante Datenquelle braucht Klarheit ĂĽber Nutzungszwecke, Berechtigungen und Schutzbedarf.
- Demonstratoren / Pilotprojekte aufsetzen: Klein anfangen – z. B. mit einer vernetzten Maschine und einem externen Servicepartner – und daraus Blaupausen ableiten.
Genau solche Demonstratoren zeigt das Fraunhofer IPA im Seminar: vom reinen Datenaustausch in einer Fabrik bis zu komplexeren, unternehmensĂĽbergreifenden Szenarien.
5. Business-Perspektive: Neue Geschäftsmodelle dank EU Data Act
Hier liegt der größte Hebel: Der EU Data Act ist nicht nur Regulierung, er ist ein Marktöffner für datenbasierte Geschäftsmodelle.
Beispiele fĂĽr neue oder erweiterte Modelle
1. Unabhängige Service-Ökosysteme
Maschinen- oder Fahrzeugdaten dürfen auf Wunsch des Nutzers auch an externe Servicepartner gehen. Das ermöglicht etwa:
- herstellerunabhängige Wartungsanbieter,
- spezialisierte Analyse-Dienstleister,
- flexible Service-Level-Modelle je nach Datenumfang.
Hersteller können statt Blockadehaltung bewusst Rollen einnehmen:
- als Datenplattform-Betreiber,
- als Premium-Analytik-Anbieter mit Zusatzservices,
- als Integrator mehrerer Datenquellen fĂĽr den Kunden.
2. Pay-per-Use und Performance-basierte Verträge
Mit klar geregeltem Datenzugang lassen sich Nutzungsdaten rechtssicher fĂĽr Abrechnungs- und Bonus-/Malus-Modelle verwenden, etwa:
- Pay-per-Part im Maschinenbau,
- nutzungsabhängige Servicepakete in der Automobilindustrie,
- performancebasierte Energie- oder Effizienzverträge.
3. Datengetriebene KI-Services
Für KI in der Produktion oder im Fahrzeug (Predictive Maintenance, Qualitätsprognosen, Optimierung) braucht es:
- Zugriff auf heterogene Datenquellen,
- Rechtssicherheit bei Training und Nutzung der Modelle,
- klare Rollen fĂĽr Datenbereitsteller und KI-Anbieter.
Der Data Act schafft genau diesen Rahmen. Wer frĂĽh ein skalierbares Modell aufsetzt, kann als Preferred Data & AI Partner bei Kunden landen.
Wirtschaftliche Chancen und Risiken abwägen
Chancen:
- zusätzliche Serviceumsätze durch datenbasierte Angebote,
- stärkere Kundenbindung durch transparente Nutzungsmodelle,
- Kostensenkung durch standardisierte Schnittstellen und weniger Ad-hoc-Lösungen.
Risiken:
- Compliance-Verstöße (Bußgelder, Haftung, Vertrauensverlust),
- Abwanderung von Serviceumsätzen an Dritte, wenn man sich komplett verweigert,
- technischer Aufwand beim Umbau veralteter Systeme.
Ich halte die größte Gefahr nicht für die Regulierung selbst, sondern für Nichtstun. Wer abwartet, wird 2025/2026 hektische Nachrüstprojekte fahren – ohne strategischen Nutzen.
6. Praxisfahrplan: So bereiten Sie Ihr Unternehmen 2025 vor
Ein pragmatischer Umsetzungsplan muss juristische, technische und geschäftliche Sicht verbinden. Folgender Fahrplan hat sich in Industrieprojekten bewährt:
Schritt 1: Data-Act-Check und Verantwortlichkeiten klären
- Bestandsaufnahme: Welche Produkte und Dienste fallen in den Geltungsbereich?
- Rollen klären: Wer ist Hersteller, Dateninhaber, Datenempfänger im eigenen Netzwerk?
- Governance festlegen: Wer verantwortet das Thema intern? Recht, IT, Produktmanagement, Vertrieb – oder besser ein cross-funktionales Team?
Schritt 2: Datenlandkarte und Reifegrad analysieren
- Wo entstehen heute Daten (Maschinen, Fahrzeuge, Sensorik)?
- Wie werden sie gespeichert (Cloud, On-Prem, in der SPS, im Steuergerät)?
- Welche Standards und Schnittstellen sind bereits im Einsatz (OPC UA, MQTT, proprietär)?
Ziel ist ein klares Bild: Was ist bereits Data-Act-kompatibel, was nicht?
Schritt 3: Zielbild und Architektur definieren
- Standardwahl: Verwaltungsschale und OPC UA einfĂĽhren oder ausbauen
- Datenräume / Dataspaces als Perspektive berücksichtigen
- Security- und Rechtekonzept definieren (Authentifizierung, Autorisierung, Logging)
Hier lohnt es sich, Know-how von Instituten wie dem Fraunhofer IPA oder spezialisierten Beratern zu nutzen – insbesondere, wenn auch KI-Anwendungen in der Produktion oder im Fahrzeug geplant sind.
Schritt 4: Pilotprojekte und Demonstratoren
Statt ein Mammutprojekt aufzusetzen, besser klein starten:
- eine Maschine oder Linie auswählen,
- ein klares Anwendungsszenario definieren (z. B. Datenzugang für externen Servicepartner),
- technische Umsetzung mit Standardbausteinen realisieren,
- rechtliche und vertragliche Aspekte „end-to-end“ durchspielen.
Der Vorteil: Fehler sind in einem Pilot tolerierbar, die Learnings flieĂźen in Rollout und Standardisierung ein.
Schritt 5: Skalierung und Geschäftsmodell-Ausbau
- Datenzugangsprozesse und APIs unternehmensweit standardisieren
- Service- und Vertriebsorganisation auf datenbasierte Angebote vorbereiten
- Preismodelle und KPIs fĂĽr datengetriebene Services entwickeln
Spätestens hier zeigt sich, ob der EU Data Act im Unternehmen als „notwendiges Übel“ behandelt wurde – oder als Strategiethema für Produktion, KI und Innovation.
7. Warum sich der Blick in die Forschung lohnt
Das abgesagte Seminar „EU Data Act in der Praxis“ am Fraunhofer IPA ist nur ein Beispiel: In vielen Forschungsprojekten werden aktuell Technologiebausteine, Datenräume und Geschäftsmodelle erprobt, die direkt auf die Anforderungen des Data Acts einzahlen.
Wer diese Ressourcen nutzt, spart Zeit und vermeidet typische Fehler:
- Referenzarchitekturen statt Eigenbau im stillen Kämmerlein,
- Demonstratoren als Blaupause fĂĽr die eigene Fabrik oder Fahrzeugflotte,
- Erprobte Rollen- und Vertragsmodelle, die rechtlich wie technisch harmonieren.
Gerade für KMU und Mittelstand ist das attraktiv. Sie müssen das Rad nicht neu erfinden, sondern können auf vorbereitete Bausteine zurückgreifen.
Fazit: Der EU Data Act ist die Stunde der Strategen
Der EU Data Act wird ab 09/2025 Realität – ob man will oder nicht. Wer jetzt handelt, kann die Pflicht zur Datentransparenz in der Industrie in einen echten Vorteil verwandeln: effizientere Prozesse, neue KI-gestützte Services und belastbare Datenpartnerschaften entlang der Wertschöpfungskette.
Wer warten möchte, bis alles „fertig geregelt“ ist, wird später aufwändig nachrüsten müssen – und erlebt den Data Act dann tatsächlich nur als Belastung. Die bessere Option ist, 2025 aktiv zu nutzen: Datenstrukturen aufräumen, Standards einführen, Pilotprojekte starten und Geschäftsmodelle schärfen.
Die Frage ist weniger, ob der EU Data Act Ihr Unternehmen betrifft, sondern: Welche Rolle wollen Sie in der entstehenden Datenökonomie spielen – Bremser oder Gestalter?