BFH kippt die Hoffnung auf automatische Schenkungsteuerbefreiung bei Landesstiftungen. Warum das Urteil für Kanzleien brisant ist – und wie KI hier absichert.
Schenkungsteuer-Falle bei Landesstiftungen: Was Kanzleien jetzt beachten müssen
Viele Mandanten glauben: „Wenn das Land dahintersteht, wird das steuerlich schon begünstigt sein.“ Das aktuelle BFH-Urteil zur Schenkungsteuer bei Landesstiftungen zeigt, wie gefährlich diese Denkweise ist – gerade bei größeren Zuwendungen und komplexen Stiftungsstrukturen.
Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer heißt das: Beratungspflichten werden schärfer, Haftungsrisiken steigen – und ohne digitale Unterstützung wird es schwer, die Vielzahl an Detailvorschriften zur Schenkungsteuer sauber im Blick zu behalten.
In diesem Beitrag geht es um drei Dinge:
- Was der BFH im Urteil vom 30.07.2025 (II R 12/24) konkret entschieden hat
- Welche praktischen Folgen das für die Gestaltungsberatung rund um Stiftungen und Zuwendungen hat
- Wie KI-Tools in der Steuerkanzlei helfen können, solche Risiken früh zu erkennen und strukturiert zu beraten
Kurz zum Kern des BFH-Urteils: Wann eine Landesstiftung steuerpflichtig ist
Der BFH stellt klar: Zuwendungen an eine Landesstiftung sind nicht automatisch von der Schenkungsteuer befreit. Entscheidend ist ausschließlich, was in der Stiftungssatzung steht.
Der Fall in einfachen Worten:
- Das Land Mecklenburg-Vorpommern gründet 2021 eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.
- Die Stiftung ist nicht gemeinnützig.
- Eine AG schließt mit der Stiftung einen Kooperationsvertrag zu einem Bauprojekt.
- Zusätzlich leistet die AG zwei Zahlungen an die Stiftung, ohne Gegenleistung.
- Das Finanzamt behandelt diese Zahlungen als freigebige Zuwendungen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und setzt Schenkungsteuer fest.
- Die Stiftung klagt – verliert vor dem Finanzgericht und nun auch vor dem BFH.
Der BFH prüft zwei mögliche Steuerbefreiungen nach dem ErbStG und verneint beide:
- § 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG – Steuerbefreiung für Zuwendungen an eine von einem Bundesland gegründete Stiftung,
- aber nur, wenn die Stiftung ausschließlich Zwecken des Landes dient.
- § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG – Steuerbefreiung für Zuwendungen an Körperschaften, die ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke verfolgen.
Im Streitfall:
- Die Satzung der Stiftung sieht zwar auch Landesinteressen vor, aber nicht ausschließlich.
- Ebenso verfolgt die Stiftung nicht ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke.
Konsequenz:
Die Zahlungen sind voll schenkungsteuerpflichtig. Die bloße Landesgründung reicht für eine Steuerbefreiung nicht aus.
Warum das Urteil für Ihre Kanzlei so relevant ist
Das Urteil ist kein exotischer Einzelfall, sondern ein Warnsignal für mehrere typische Beratungssituationen:
- Gestaltungen mit Landesstiftungen oder sonstigen Stiftungen der öffentlichen Hand
- Kooperationen zwischen Unternehmen und (Landes-)Stiftungen, z.B. im Bereich Bauprojekte, Kultur, Wissenschaft oder Infrastruktur
- Spendenähnliche Zuwendungen, bei denen „irgendwie das Land“ beteiligt ist und Mandanten von einer steuerlichen Begünstigung ausgehen
Typische Fehlannahmen von Mandanten
In der Praxis begegnen Steuerberatern immer wieder Aussagen wie:
- „Die Stiftung gehört doch dem Land, das muss doch steuerfrei sein.“
- „Das ist doch quasi wie eine Spende ans Land.“
- „Der Notar hat gesagt, das sei alles unproblematisch.“
Genau hier wirkt das BFH-Urteil wie ein Korrektiv. Es macht deutlich:
Maßgeblich ist allein die Satzung der Stiftung und deren Zwecke – nicht der Gründer, nicht der Name, nicht der politische Kontext.
Für Kanzleien bedeutet das:
- Prüfungspflicht der Satzung vor größeren Zuwendungen
- Dokumentationspflicht in der Beratung (Beratungserinnerungen, E-Mails, Aktenvermerk)
- Erhöhte Haftungsgefahr, wenn Mandanten sich auf vermeintliche Steuerbefreiungen verlassen und später erhebliche Schenkungsteuer festgesetzt wird
Praxisleitfaden: So prüfen Sie Schenkungsteuerbefreiungen bei Stiftungen
Die gute Nachricht: Das rechtliche Raster ist klar. Die Herausforderung ist, es konsequent und standardisiert anzuwenden – hier können KI-gestützte Workflows enorm helfen.
1. Freigebige Zuwendung systematisch prüfen
Zunächst muss geklärt werden, ob überhaupt eine freigebige Zuwendung vorliegt:
- Gibt es keine angemessene Gegenleistung für die Zahlung?
- Liegt eine einseitige Vermögensmehrung beim Empfänger vor?
- Handelt der Zuwendende in der Absicht, den Empfänger zu bereichern (bzw. nimmt er das in Kauf)?
Viele Mandanten sehen „Kooperationen“ und „Zuschüsse“ nicht als Schenkung. Juristisch kippt das aber schnell in eine freigebige Zuwendung, wenn Leistungen und Gegenleistungen auseinanderfallen.
2. Satzungsprüfung: „Ausschließlich“ ist wörtlich zu nehmen
Bei den Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG kommt es auf ein Signalwort an: „ausschließlich“.
- Für § 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG: Dienen die Stiftungszwecke ausnahmslos und uneingeschränkt dem Bundesland (z.B. Mecklenburg-Vorpommern)?
- Für § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG: Dienen die Stiftungszwecke ausnahmslos und uneingeschränkt steuerbegünstigten Zwecken (i.S.d. §§ 52 ff. AO)?
Schon einzelne Passagen in der Satzung können die Exklusivität durchbrechen, z.B. Formulierungen wie:
- „… sowie andere, wirtschaftliche Zwecke.“
- „… daneben kann die Stiftung auch Projekte Dritter unterstützen, die nicht zwingend gemeinnützig sind.“
- „… die Stiftung darf Überschüsse zur Stärkung eigener Vermögensinteressen verwenden.“
Sobald sich der Zweck der Stiftung nicht mehr rein an Landesinteressen oder steuerbegünstigten Zwecken orientiert, ist die Befreiung weg.
3. Dokumentation und Risikohinweise an Mandanten
Gerade bei größeren Zuwendungen (Unternehmen an Stiftungen, Family Offices, vermögende Privatpersonen) sollten Kanzleien:
- die Satzungsanalyse schriftlich festhalten,
- die steuerlichen Risiken in einem kurzen Memorandum oder Mandantenschreiben erläutern,
- konkrete Empfehlungen geben: z.B. Anpassung der Satzung, Aufteilung der Zahlungen, alternative Gestaltungen (gemeinnützige Stiftung, direkte Spende an gemeinnützige Körperschaft).
Wo KI Steuerberater konkret unterstützt: Von Satzungsanalyse bis Schenkungsteuerrisiko
Hier kommt der Bogen zur Serie „KI für deutsche Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“: Genau solche, scheinbar „kleinen“ Details wie das Wort „ausschließlich“ entscheiden über fünf- oder sechsstellige Steuerbeträge. Menschen übersehen das – Systeme übersehen es seltener, wenn sie darauf trainiert sind.
KI-Anwendungsfälle rund um Schenkungsteuer und Stiftungen
1. Automatisierte Satzungsanalyse
Ein KI-Tool kann Satzungen von Stiftungen, Vereinen und Körperschaften:
- einlesen (PDF, Word, Scans),
- nach steuerlich relevanten Begriffen durchsuchen (z.B. Gemeinnützigkeit, Mittelverwendungsbindung, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb),
- mit einem vordefinierten Regelwerk abgleichen:
- „Verfolgt die Satzung ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke?“
- „Gibt es Passagen, die auf wirtschaftliche Eigeninteressen hindeuten?“
Das Ergebnis kann ein Risiko-Score sein, etwa:
- Grün: Satzung wirkt steuerbegünstigt und exklusiv
- Gelb: Unklare oder gemischte Formulierungen
- Rot: Offensichtlich nicht ausschließlich steuerbegünstigt / keine Landesexklusivität
2. Checklisten für § 13 ErbStG per KI-Assistent
Anstatt jedes Mal neu im Gesetz zu blättern, kann ein kanzleiinterner KI-Assistent:
- die relevanten Tatbestände des § 13 ErbStG erläutern,
- eine interaktive Checkliste mit Ja/Nein-Fragen führen,
- am Ende eine strukturierte Zusammenfassung erzeugen, die direkt in die Handakte übernommen wird.
So entsteht eine reproduzierbare Beratungsroutine, die auch von jüngeren Kollegen sicher bedient werden kann.
3. Mandantenkommunikation automatisch vorbereiten
Ein weiterer Hebel: KI generiert auf Basis der Analyse
- Mandantenschreiben in klarer Sprache,
- individuell angepasste Hinweise zu Schenkungsteuerrisiken,
- Varianten für unterschiedliche Zielgruppen (Unternehmer, vermögende Privatpersonen, öffentliche Hand).
Die finale Fassung bleibt selbstverständlich in der Verantwortung des Berufsträgers – aber 70–80 % der Formulierungsarbeit können vorbereitet werden.
Warum KI hier nicht „nice to have“, sondern produktiv ist
Gerade im Herbst/Winter, wenn Jahresendgestaltungen, Schenkungen und Stiftungsprojekte geballt auflaufen, entlasten KI-Tools das Team:
- Zeitersparnis bei der Auswertung langer Satzungstexte
- Weniger Flüchtigkeitsfehler bei Standardtatbeständen
- Mehr Zeit für die eigentliche Gestaltungsberatung und Risikoabwägung
Die Realität: Viele Kanzleien sind personell am Limit. Wer „steuergesetzliche Feinarbeit“ nicht teilweise automatisiert, riskiert, dass genau solche BFH-Fälle im Alltag übersehen werden.
Konkrete Umsetzung in der Kanzlei: So starten Sie pragmatisch
Damit das kein Theorie-Papier bleibt, hier ein praxistauglicher Ablauf, wie Sie das BFH-Urteil und KI-Unterstützung in Ihre tägliche Arbeit integrieren können.
Schritt 1: Standardprozess für Zuwendungen an Stiftungen definieren
- Checkliste „Zuwendung an Stiftung / Körperschaft des öffentlichen Rechts“ erstellen
- Mindestfragen festlegen:
- Wer ist der Empfänger (Rechtsform, Gründungsakt)?
- Liegt eine Satzung / ein Stiftungsgeschäft vor?
- Handelt es sich um eine freigebige Zuwendung ohne Gegenleistung?
- Welche Steuerbefreiungstatbestände kommen in Betracht?
Schritt 2: KI-gestützte Dokumentenanalyse einführen
- Ein KI-Tool auswählen, das Dokumente sicher in Deutschland oder der EU verarbeitet
- Interne Vorlagen trainieren:
- Beispiel-Satzungen mit klaren steuerbegünstigten bzw. gemischten Zwecken
- Schlagwortlisten zu „gefährlichen“ Formulierungen
- Pilotfall auswählen (z.B. aktuelle Stiftungskooperation eines Mandanten) und Testdurchlauf fahren
Schritt 3: Standardisierte Mandantenschreiben zur Schenkungsteuer erstellen
- Textbausteine entwickeln, die KI situativ kombiniert, z.B.:
- „Nach Prüfung der Stiftungszwecke …“
- „Die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 15/17 ErbStG sind nach unserer Einschätzung (nicht) erfüllt …“
- „Wir empfehlen folgende Alternativen …“
- Diese Bausteine als Prompt-Basis im KI-System hinterlegen, damit künftige Fälle schneller dokumentiert sind.
Fazit: BFH-Urteil ernst nehmen – und KI als Sicherheitsnetz nutzen
Das BFH-Urteil vom 30.07.2025 zeigt deutlich: Eine Landesstiftung ist schenkungsteuerlich nur dann privilegiert, wenn ihre Satzung ausschließlich Landeszwecke oder ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke vorsieht. Mischzwecke führen zur Steuerpflicht – unabhängig davon, wer die Stiftung gegründet hat.
Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bedeutet das:
- Satzungsanalyse ist Pflicht, nicht Kür.
- Standardisierte Prüfprozesse sind nötig, um Haftungsrisiken zu minimieren.
- KI für Steuerberater ist gerade bei der Auswertung umfangreicher Dokumente kein Spielzeug, sondern ein produktives Werkzeug.
Wer seine Kanzlei jetzt so aufstellt, dass KI-gestützte Schenkungsteuer-Checks zum Alltag gehören, bietet Mandanten nicht nur höhere Sicherheit, sondern auch spürbar schnellere Reaktionszeiten – gerade in der heißen Phase zum Jahresende.
Die eigentliche Frage ist daher nicht, ob Sie KI in diesem Bereich nutzen, sondern wann Sie anfangen, die ersten Testfälle in Ihre bestehende Beratungspraxis zu integrieren.