Neues Bauproduktengesetz, neue EU-Regeln: Wie Bauunternehmen mit KI, BIM und digitalen Workflows Bauprodukte rechtssicher und effizient managen können.
Gesetze ändern sich – AI-gestützte Prozesse bleiben
Am 13.11.2025 hat der Bundestag die Änderung des Bauproduktengesetzes beschlossen. Parallel tritt die neue EU-Bauproduktenverordnung 2024/3110 gestaffelt in Kraft. Während viele Bauunternehmen noch mit Materialengpässen, steigenden Preisen und vollen Auftragsbüchern kämpfen, kommt damit eine weitere Schicht Komplexität ins Spiel – vor allem beim Thema Bauprodukte, Konformität und Dokumentation.
Für die Serie „KI in der deutschen Bauindustrie: Baustelle 4.0“ ist genau das spannend: Denn wo neue regulatorische Anforderungen entstehen, bieten KI, BIM und digitale Workflows einen echten Hebel, um den Aufwand zu beherrschen – und aus Pflichtaufgaben Wettbewerbsvorteile zu machen.
In diesem Beitrag geht es darum,
- was sich konkret durch die Novelle des Bauproduktengesetzes und die EU-Verordnung 2024/3110 ändert,
- wer welche Rolle im System spielt (BMWSB, DIBt, DAkkS),
- und wie Sie mit KI-gestützter Bauproduktenverwaltung und „Baustelle 4.0“-Ansätzen rechtssicher und effizient bleiben.
Was ändert sich mit der EU-Bauproduktenverordnung 2024/3110?
Kern der Neuerung: Das deutsche Bauproduktengesetz wird an die EU-Verordnung 2024/3110 angepasst, die einheitliche Regeln für die Vermarktung von Bauprodukten in der EU festlegt. Ziel ist ein klareres, harmonisiertes System für Normen, Produktanforderungen und Bewertungen.
Die wichtigsten Punkte in Kurzform:
- Es gibt eine zentrale benennende Behörde pro Mitgliedstaat.
- Technische Bewertungsstellen werden nach einheitlichen Verfahren bewertet und benannt.
- Übergangsfristen regeln, ab wann welche Artikel der Verordnung gelten.
Zeitplan: Diese Daten müssen Sie kennen
Die Verordnung ist bereits in Kraft – aber ihre Anwendung ist gestaffelt:
- seit 07.01.2025: Alle Artikel, die sich auf die Entwicklung harmonisierter Normen und Produktanforderungen beziehen, gelten bereits.
- ab 08.01.2026: Alle übrigen Artikel der Verordnung werden anwendbar.
- ab 08.01.2027 (ein Jahr später) greift Artikel 92 zu Sanktionen.
Für Bauunternehmen und Baustoffhersteller bedeutet das: 2025 ist kein „irgendwann später“-Thema mehr, sondern laufender Übergang. Wer seine Daten, Prozesse und Produktinformationen jetzt strukturiert – idealerweise digital und KI-unterstützt –, vermeidet hektische Umstellungen 2026/2027.
Wer macht was? BMWSB, DIBt, DAkkS im neuen System
Die Novelle des Bauproduktengesetzes setzt die Rollenverteilung aus der EU-Verordnung in nationales Recht um. Das wirkt auf den ersten Blick technisch, ist aber für Planungssicherheit entscheidend.
Benennende Behörde: BMWSB
Die benennende Behörde ist dafür zuständig,
- die Verfahren zur Bewertung und Benennung Technischer Bewertungsstellen zu organisieren,
- diese Stellen zu überwachen,
- und damit sicherzustellen, dass das System europaweit vergleichbar funktioniert.
In Deutschland übernimmt diese Rolle das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Für Bauunternehmen heißt das: zentrale Verantwortung und Ansprechpartner auf Ministeriumsebene, weniger Kompetenz-Wirrwarr.
Technische Bewertungsstelle und Notifizierende Behörde: DIBt
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) spielt eine Doppelrolle:
- Technische Bewertungsstelle: Erarbeitung Europäischer Technischer Bewertungen (ETA) und Bewertung von Bauprodukten.
- Notifizierende Behörde: Meldung („Notifizierung“) der Bewertungsstellen an die EU, damit diese im Binnenmarkt anerkannt sind.
Das DIBt ist damit weiterhin die Schlüsseladresse, wenn es um Zulassungen, Bewertungen und technische Regeln geht – jetzt eingebettet in das neue EU-System.
Nationale Akkreditierungsstelle: DAkkS
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) bleibt als nationale Akkreditierungsstelle zuständig. Sie sorgt dafür, dass
- Prüf- und Zertifizierungsstellen fachlich geeignet und unabhängig sind,
- die europäischen Anforderungen an Konformitätsbewertung erfüllt werden.
Für die Praxis heißt das: Hinter jedem Zertifikat und jeder Konformitätserklärung steht ein klar geregelter, akkreditierter Prozess – ein wichtiger Punkt für Haftung, Ausschreibungen und Qualitätssicherung.
Was bedeutet das für Bauunternehmen konkret?
Für Planer, Generalunternehmer und Fachbetriebe sind nicht die Paragrafen an sich entscheidend, sondern drei ganz praktische Fragen:
- Darf ich dieses Bauprodukt in diesem Projekt verwenden?
- Sind alle Nachweise korrekt und aktuell?
- Kann ich das im Streitfall lückenlos dokumentieren?
Mit der neuen EU-Bauproduktenverordnung wird der Anspruch höher – aber auch klarer. Wer jetzt noch mit Papierordnern, verstreuten PDFs und Telefon-Absprachen arbeitet, wird mittelfristig Schwierigkeiten bekommen.
Typische Risiken ohne strukturierte Bauproduktedatenbank
Ohne digitale Struktur entstehen in der Praxis:
- Medienbrüche: Produktdaten liegen bei Einkauf, Bauleitung und Planung jeweils anders vor.
- Versionschaos: Alte Leistungserklärungen im Projektordner, neue Normversion auf Herstellerseite.
- Haftungsrisiken: Im Schadensfall fehlen eindeutige Nachweise zur Konformität.
- Zeitverlust: Bauleiter und Ingenieure verbringen Stunden mit der Suche nach Daten statt mit technischer Arbeit.
Genau an diesen Punkten setzt die Idee der „Baustelle 4.0“ an: Informationen zu Bauprodukten werden zentral, digital und möglichst automatisiert verwaltet – idealerweise mit Unterstützung durch KI-Systeme.
Bauprodukte, KI und BIM: So wird Regulierung beherrschbar
Die Realität ist einfacher, wenn Bauproduktedaten nicht mehr als lose Sammlung von PDFs, sondern als strukturierte Daten verstanden werden. KI kann hier deutlich mehr als nur beim Suchen helfen.
1. KI-gestützte Verwaltung von Bauprodukten
Mit KI-Tools lassen sich schon heute:
- Leistungserklärungen und ETA-Dokumente automatisch auslesen (Texterkennung, Strukturierung),
- relevante Felder wie Normen, Klassen, Leistungswerte, Gültigkeitsdaten herausziehen,
- Bauprodukte nach Anwendungsgebiet, Norm, Brandverhalten, U-Wert usw. filtern.
Das Ergebnis ist eine projektspezifische Bauproduktedatenbank, die:
- auf neue EU-Anforderungen aktualisiert werden kann,
- veraltete Dokumente automatisch markiert,
- und direkt mit Ausschreibungen und Ausführungsplanung verknüpft wird.
2. Verbindung mit BIM-Modellen
In einem BIM-Modell ist jedes Bauteil ein Datenobjekt. Wird dieses Objekt mit einem konkreten Bauprodukt verknüpft, können folgende Informationen direkt ins Modell fließen:
- Produktbezeichnung und Hersteller
- Konformitätskennzeichen, Normen, Leistungsmerkmale
- Gültigkeit der Nachweise im Kontext der EU-Bauproduktenverordnung
KI kann hier unterstützen, indem sie:
- Vorschläge für passende, regelkonforme Produkte zu einem Bauteil macht,
- Konflikte früh erkennt (z.B. nicht zulässige Kombinationen oder veraltete Normen),
- automatisch Dokumentationspakete für Abnahme und spätere Bewirtschaftung erstellt.
3. Compliance-Dashboards für Projekt- und Qualitätsleiter
Ein konsequent digitalisiertes und KI-unterstütztes System ermöglicht übersichtliche Compliance-Dashboards:
- Anteil der im Projekt eingesetzten Produkte mit aktueller EU-konformer Dokumentation
- Liste von Produkten, deren Nachweise vor Projektende auslaufen
- automatische Warnungen, wenn neue Fassungen harmonisierter Normen erscheinen
Damit wird die neue Rechtslage nicht zur ständigen Bedrohung, sondern zu einem gesteuerten Prozess – ähnlich wie beim digitalen Termin- oder Kostencontrolling.
Praxisleitfaden: In 5 Schritten fit für das neue Bauproduktengesetz
Um aus der Gesetzesnovelle einen echten Fortschritt in Richtung Baustelle 4.0 zu machen, hat sich ein schrittweises Vorgehen bewährt.
Schritt 1: Bestandsaufnahme Ihrer Bauproduktedaten
- Wo liegen derzeit Leistungserklärungen, Zertifikate und Zulassungen?
- Welche Gewerke und Produktgruppen sind besonders kritisch (Brandschutz, Tragwerke, Fassaden, TGA)?
- Welche Systeme (ERP, AVA, BIM, DMS) werden schon genutzt und können angebunden werden?
Schritt 2: Zentrales Repository aufbauen
- Einführen eines zentralen, digitalen Ablageorts für Bauproduktedaten.
- Strukturierung nach Projekt, Produktgruppe, Norm, Hersteller.
- Festlegen von Verantwortlichkeiten: Wer pflegt was und wann?
Schritt 3: KI-Tools gezielt einsetzen
- Einsatz von KI für Texterkennung und automatische Datenauslese aus PDFs.
- Aufbau von Such- und Filterfunktionen, z.B. nach Norm, Leistungsklasse, Einsatzbereich.
- Nutzung von KI-Assistenten, die bei Ausschreibung und Produktwahl auf Konformität nach EU-CPR prüfen.
Schritt 4: Integration in BIM und Projektabläufe
- Verknüpfung der Produktdatenbank mit BIM-Modellen und AVA-Systemen.
- Definieren von Workflows: z.B. Produktfreigabe nur bei vollständiger, aktueller Dokumentation.
- Schulung der Projektleiter und Bauleiter, damit sie Produkt-Compliance im Alltag mitdenken.
Schritt 5: Monitoring und kontinuierliche Verbesserung
- Einführen von Compliance-Berichten für die Geschäftsführung.
- Regelmäßige Überprüfung, ob neue EU-Anforderungen korrekt abgebildet sind.
- Nutzung der Erfahrungen aus Pilotprojekten für Roll-out auf alle Bau- und Infrastrukturprojekte.
Warum das Thema 2025/2026 Chefsache ist
Viele Bauunternehmen unterschätzen, wie stark Regulierung, Digitalisierung und KI zusammenhängen. Die Änderung des Bauproduktengesetzes ist kein isoliertes Juristenthema, sondern greift direkt in:
- Ausschreibungsfähigkeit (öffentliche Auftraggeber verlangen regelkonforme Nachweise),
- Haftungsrisiken (Planungs- und Ausführungsfehler wegen falscher Produkte),
- Wettbewerbsfähigkeit (schnellere, sichere Produktwahl, weniger Nachträge) ein.
Wer das Thema früh aktiv angeht, profitiert doppelt:
- Rechtssicherheit, weil Prozesse, Rollen und Systeme klar geregelt sind.
- Produktivitätsgewinne, weil KI und digitale Tools Routineaufgaben übernehmen und Fachkräfte entlasten.
Für die übergeordnete Serie „KI in der deutschen Bauindustrie: Baustelle 4.0“ ist diese Gesetzesänderung ein Paradebeispiel: Erst der Druck von außen macht deutlich, wie wertvoll es ist, wenn Bauunternehmen ihre Daten beherrschen – statt von Zettelwirtschaft und Zufall abhängig zu sein.
Ausblick: Vom Pflichtprogramm zur strategischen Bauproduktplattform
Die EU-Bauproduktenverordnung 2024/3110 und die Novelle des Bauproduktengesetzes werden den Alltag in Planung, Einkauf und Ausführung verändern. Aber der eigentliche Hebel liegt woanders: in der Chance, rund um Bauprodukte eine strategische, KI-fähige Datenplattform aufzubauen.
Unternehmen, die jetzt damit beginnen,
- ihre Bauproduktedaten konsequent zu strukturieren,
- KI konsequent für Erkennung, Prüfung und Vorschläge zu nutzen,
- und diese Informationen in BIM, AVA und Baustellenprozesse integrieren,
werden 2026 nicht nur „compliant“, sondern schlicht schneller und besser am Markt sein.
Die spannende Frage für die nächsten Jahre lautet deshalb nicht: „Wie umgehen wir die neuen Regeln?“, sondern: „Wie nutzen wir sie, um unsere Baustelle 4.0 wirklich intelligent zu machen?“