Kindgerechte Justiz: Wie KI Anwälte im Alltag stärkt

KI für deutsche Rechtsanwälte: LegalTech Praxis••By 3L3C

Kindgerechte Justiz ist Pflicht, kein Luxus. Wie KI deutschen Kanzleien hilft, Verfahren für Kinder verständlicher, kürzer und schonender zu gestalten.

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Warum kindgerechte Justiz jetzt zur Kanzlei-Praxis gehört

Kinder tauchen in der deutschen Justiz viel häufiger auf, als viele Jurist:innen im Alltag wahrnehmen: als Zeug:innen in Strafsachen, als Betroffene in Kindschaftsverfahren, im Asylrecht, in Gewaltschutzverfahren. Und fast immer erleben sie ein System, das eigentlich für Erwachsene gebaut wurde.

Gleichzeitig entstehen gerade KI-Tools, mit denen Kanzleien ihre Arbeit massiv effizienter organisieren. Die spannende Frage ist nicht: Ersetzt KI den Menschen? Sondern: Wie setzen wir KI so ein, dass Verfahren für Kinder verständlicher, kürzer und schonender werden – und Anwält:innen mehr Zeit für das Wesentliche haben?

Genau darum geht es in diesem Beitrag der Reihe „KI für deutsche Rechtsanwälte: LegalTech Praxis“: Wir nehmen die Forderungen aus dem Interview mit Viktoria Rappold (Deutsches Kinderhilfswerk) auf – und übersetzen sie in konkrete Ansatzpunkte für Kanzleien mit LegalTech-Ambitionen.


1. Was „kindgerechte Justiz“ konkret bedeutet – und wo es hakt

Kindgerechte Justiz ist kein Feel-Good-Thema, sondern eine harte rechtliche Vorgabe. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland als innerstaatliches Recht, der Europarat hat 2010 detaillierte Leitlinien fĂĽr eine kindgerechte Justiz formuliert.

Kernpunkte, die fĂĽr die anwaltliche Praxis relevant sind:

  • Recht auf Beteiligung (Art. 12 Abs. 2 UN-KRK)
  • Vorrang des Kindeswohls (Art. 3 UN-KRK)
  • Recht auf Information (Art. 13 UN-KRK)
  • kindgerechte Behandlung im Strafverfahren (Art. 40 UN-KRK)

Aus Sicht von Fachkräften hat die Justiz Fortschritte gemacht, aber die Umsetzung ist extrem heterogen – je nach Bundesland, Gericht und vor allem: je nach Engagement einzelner Personen.

Typische Defizite, die im Interview benannt werden:

  • kaum altersgerechte Informationsmaterialien fĂĽr Kinder
  • wenig strukturierte UnterstĂĽtzung (z.B. psychosoziale Prozessbegleitung)
  • Kinderrechte in Ausbildung von Jurist:innen, Sozialarbeit, Polizei nur randständig
  • Technik zwar teilweise vorhanden (Videovernehmung), aber nicht konsequent genutzt

Für Kinder bedeutet das: lange Verfahren, wiederholte Befragungen, Konfrontation mit Angeklagten, kaum Transparenz – und ein hohes Risiko für Retraumatisierungen.


2. Wo Kanzleien heute schon ansetzen können – fachlich und organisatorisch

Unabhängig von der Justizorganisation können Anwält:innen viel tun, um Verfahren kindgerechter zu machen. Und genau hier wird KI spannend – nicht als Ersatz, sondern als Infrastruktur im Hintergrund.

2.1 Mandatsannahme & Fallanalyse: systematisch erkennen, dass Kinder betroffen sind

In vielen Kanzleien läuft Intake noch per Freitext-E-Mail oder Telefonnotiz. Folge: Kinder tauchen im System nur zufällig sauber als Betroffene auf.

Mit einem KI-gestützten Intake-Formular können Sie:

  • strukturierte Fragen einbauen ("Sind Kinder betroffen? In welcher Rolle?")
  • Antworten automatisch auswerten lassen (NLP), etwa:
    • Kind als Zeug:in in Strafverfahren
    • Kind als eigenständige Mandant:in (z.B. Verfahrensbeistand, Vormund)
    • Kind als mittelbar Betroffene:r im Kindschaftsverfahren
  • Checklisten anstoĂźen: Brauchen wir psychosoziale Prozessbegleitung? Gibt es Anhaltspunkte fĂĽr besondere SchutzbedĂĽrftigkeit?

Das ist keine Hexerei: Viele Kanzlei-KI-Systeme können heute schon Formulare auswerten und Standard-Workflows triggern.

2.2 Informationspflichten erfüllen – ohne jedes Mal bei null anzufangen

Kinderrechte sind informationsgetrieben: Ohne Verständnis der Situation können Kinder ihre Rechte nicht wahrnehmen. Gleichzeitig hat kaum jemand im Kanzleialltag Zeit, für jede Altersgruppe neue Erklärtexte zu schreiben.

Hier kann ein KI-gestĂĽtztes System extrem helfen:

  • Basis-Textbaustein (juristisch korrekt, fĂĽr Erwachsene) wird gepflegt.
  • KI generiert daraus:
    • eine Version in einfacher Sprache fĂĽr 14–17-Jährige,
    • eine kindgerechte Version mit Bildern/Hinweisen fĂĽr 8–13-Jährige,
    • eine ultra-knappe Erklärung fĂĽr jĂĽngere Kinder (ergänzend zur Eltern-/Beistandskommunikation).

Sie prüfen final, passen an – aber Sie starten nicht mehr bei leerem Blatt. So lassen sich Informationsrechte aus Art. 13 UN-KRK im Alltag deutlich besser erfüllen.

2.3 Mandantenkommunikation dokumentieren – „für Kinder“ statt „trotz Kinder“

In Verfahren mit Minderjährigen ist eine lückenlose Dokumentation besonders wichtig: Was wurde wann wie erklärt? Welche Wünsche hat das Kind geäußert, wie reif wirkte es?

Moderne KI-Kanzleisoftware kann z.B.:

  • Gesprächsnotizen per Spracheingabe erfassen und automatisch strukturieren,
  • relevante Stellen („Wunsch des Kindes“, „Angst vor Angeklagtem“) markieren,
  • diese Informationen fĂĽr Schriftsätze und Anhörungen wieder auffindbar machen.

Das klingt banal, macht im Alltag aber den Unterschied zwischen „Ich habe da irgendwas in der Akte stehen“ und argumentationsfest dokumentierten Kinderinteressen.


3. Videovernehmung & kindgerechte Beweisaufnahme – was Anwälte jetzt vorbereiten können

Rappold bringt es auf den Punkt:

„Videovernehmungen sollten in Verfahren mit Kindern Standard werden.“

Die StPO setzt derzeit andere Schwerpunkte (§ 168e StPO: gemeinsame Vernehmung als Regelfall, § 255a StPO: Gericht muss begründen, wenn Video ersetzend abgespielt wird). Politisch wird über eine Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses diskutiert.

Unabhängig von der Gesetzeslage können Anwält:innen aber heute schon viel steuern – und LegalTech nutzen, um das effizient zu tun.

3.1 Standardisierte Anträge mit KI-Unterstützung

Ob als Nebenklagevertreter:in, Verteidigung oder Verfahrensbeistand: Wer kindgerechte Justiz ernst nimmt, sollte konsequent beantragen:

  • getrennte Zugänge und Wartebereiche
  • Ausschluss der Ă–ffentlichkeit
  • Videovernehmung mit frĂĽher Aufzeichnung und ersetzender Wiedergabe

Statt jeden Antrag neu zu formulieren, kann eine KI-gestĂĽtzte Dokumentenautomation:

  • aus einem erprobten Musterautomatismus
  • anhand von Fallparametern (Alter, Deliktsart, psychische Belastung)
  • maĂźgeschneiderte Anträge generieren, inklusive Hinweis auf UN-KRK und Europarats-Leitlinien.

Sie entscheiden weiter, wann Sie dieses „Level“ ziehen – aber Sie verlieren keine Zeit mehr mit Copy-Paste aus Altakten.

3.2 Beweisstrategie mit KI analysieren – Belastung minimieren, Aussagekraft erhöhen

Eine gute Beweisstrategie in Kindersachen folgt zwei Zielen:

  1. Belastung des Kindes minimieren (so wenig Termine, Konfrontation, Wiederholungen wie möglich).
  2. Aussagekraft maximieren (stabile, frĂĽhzeitig gesicherte Angaben statt brĂĽchiger Erinnerungen nach Jahren).

LegalTech-gestĂĽtzte Verfahrenanalyse kann helfen,

  • wie oft ein Kind bisher in Ermittlungsverfahren vernommen wurde,
  • welche Fragen sich wiederholen,
  • welche Zeitabstände Risiken fĂĽr Erinnerungsverschlechterung bergen.

KI-Systeme können aus Akten automatisch extrahieren:

  • Anzahl und Art der Befragungen,
  • beteiligte Personen (Polizei, Jugendamt, Gericht),
  • mögliche Zeitpunkte fĂĽr eine zentrale, videodokumentierte Vernehmung.

Damit lässt sich in Schriftsätzen präzise argumentieren, warum eine weitere „Frontvernehmung“ vor Gericht nicht nur unzumutbar, sondern auch beweisrechtlich kontraproduktiv wäre.


4. Ausbildung, Kanzleikultur und KI: Wie Sie Kinderrechte systematisch verankern

Rappold kritisiert zu Recht, dass Kinderrechte in der Ausbildung von Jurist:innen kaum vorkommen. Das ist eine Chance für Kanzleien, sich fachlich zu profilieren – und KI als Lern- und Wissensplattform einzusetzen.

4.1 Interne „Kinderrechte-Bibliothek“ mit KI-Suche

Statt lose PDFs auf dem Server zu parken, können Sie

  • UN-KRK, Europarats-Leitlinien,
  • BGH-/OLG-Rechtsprechung zu kindgerechter Vernehmung,
  • Fachliteratur zu Trauma, Aussagepsychologie,
  • eigene Musterschriftsätze und Checklisten

in ein durchsuchbares Wissenssystem einspeisen. Eine Kanzlei-KI kann dann Fragen beantworten wie:

  • „Welche OLG-Rechtsprechung gibt es zu § 255a StPO bei 10-jährigen Zeuginnen?“
  • „Welche Mindeststandards nennt der Europarat zu kindgerechten Strafverfahren?“

Das spart Zeit – und hebt das fachliche Niveau spürbar.

4.2 Fortbildungspfade mit KI-UnterstĂĽtzung

Statt einmal im Jahr eine Fortbildung „Kinder im Familienrecht“ zu buchen, können Sie interne Lernpfade aufsetzen:

  • kurze, von KI zusammengefasste Fachartikel,
  • Quizfragen zur Vertiefung,
  • automatische Hinweise im Mandatsmanagement („In diesem Fall sind Kinder betroffen – hierzu steht ein 15-min-Kurs bereit“).

So wird kindgerechte Justiz nicht zum Nischenthema einer einzelnen Anwältin, sondern Teil der DNA der Kanzlei.


5. Daten, Evaluation, LegalTech: Warum gute Kanzleien jetzt messbar werden sollten

Ein Punkt aus dem Interview ist für LegalTech-Jurist:innen besonders spannend: Es gibt kaum Zahlen, wie viele Kinder jährlich mit der Justiz in Berührung kommen und wie sie die Verfahren erleben. Evaluation wäre eigentlich Sache von Bund und Ländern – passiert aber kaum.

Kanzleien können im Kleinen beginnen:

  • in der Kanzleisoftware systematisch erfassen,
    • in wie vielen Verfahren Kinder beteiligt sind,
    • in welcher Rolle (Zeug:in, Betroffene:r, Jugendstrafverfahren etc.),
    • wie viele Termine sie wahrnehmen mĂĽssen,
    • ob Videovernehmung eingesetzt wurde.
  • KI-gestĂĽtzt auswerten,
    • wo sich Verfahrensdauern häufen,
    • welche Anträge besonders häufig zu Entlastungen fĂĽhren,
    • welche Gerichte eher offen bzw. restriktiv bei kindgerechten MaĂźnahmen sind.

Das ergibt zunächst internes Qualitätscontrolling – und kann langfristig eine starke Grundlage für strategische Entscheidungen oder auch für Policy-Arbeit über Verbände sein.


Fazit: Kindgerechte Justiz ist LegalTech-Praxis, nicht nur Politik

Wer mit Kindern in familien- oder strafrechtlichen Verfahren zu tun hat, kommt an der UN-Kinderrechtskonvention und den Leitlinien des Europarats nicht vorbei. Rappolds zentrale Kritik bleibt: Zu vieles hängt heute vom Zufall und vom Engagement Einzelner ab.

FĂĽr moderne Kanzleien liegt darin eine klare Chance:

  • KI-gestĂĽtzte Intake- und Aktenanalyse, um Kinder frĂĽh als Betroffene zu erkennen.
  • Automatisierte, aber geprĂĽfte Informationsmaterialien, die Kinder altersgerecht abholen.
  • Standardisierte Anträge und Beweisstrategien, die Videovernehmungen und SchutzmaĂźnahmen konsequent einfordern.
  • Wissens- und Fortbildungssysteme, die Kinderrechte in der Kanzleipraxis verankern.

Die Realität? Sie ist oft härter für Kinder, als sie sein müsste. Aber die technischen Mittel, um Verfahren fairer, schneller und verständlicher zu machen, stehen bereit.

Die Frage ist nicht, ob KI in der Justiz ankommt – sondern wer sie zuerst so einsetzt, dass Kinder davon wirklich profitieren.

Wer als Kanzlei hier vorangeht, stärkt nicht nur seine Mandant:innen, sondern positioniert sich klar: auf der Höhe des Rechts – und der Technik.