Was der Wiener KI‑Workshop für Kanzleien bedeutet

KI für deutsche Rechtsanwälte: LegalTech Praxis••By 3L3C

Europas Wettbewerbsbehörden setzen zunehmend auf KI. Was das für Kartellrecht, Compliance und Kanzlei-Strategie bedeutet – und wie Sie KI selbst sinnvoll nutzen.

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Warum der KI‑Workshop der Wettbewerbsbehörden für Kanzleien wichtig ist

Mehr als 80 Expertinnen und Experten aus ganz Europa diskutieren drei Tage lang in Wien darüber, wie Wettbewerbsbehörden Künstliche Intelligenz einsetzen – und welche Risiken sie verfolgen wollen. Für deutsche und österreichische Kanzleien ist das kein Randthema, sondern ein ziemlich klarer Hinweis: KI wird in der Wettbewerbs- und Kartellrechtspraxis sehr schnell sehr konkret.

Hier wird gerade der Rahmen verhandelt, in dem Unternehmen ihre Algorithmen, Plattformmodelle und datengetriebenen Geschäftsstrategien entwickeln können. Wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt Mandanten in regulierten oder digital geprägten Märkten berät, kommt an diesen Entwicklungen schlicht nicht vorbei – weder inhaltlich noch technisch.

In dieser Folge unserer Reihe „KI für deutsche Rechtsanwälte: LegalTech Praxis“ schauen wir uns an,

  • was beim KI‑Workshop und Treffen der europäischen Wettbewerbsbehörden in Wien tatsächlich diskutiert wurde,
  • welche Konsequenzen das fĂĽr Unternehmens- und Kartellrechtspraxis hat,
  • und wie Sie KI selbst sinnvoll in der Kanzlei nutzen können, um rechtlich wie technisch auf Augenhöhe zu bleiben.

Kurz zum Anlass: Was in Wien passiert ist

Vom 19. bis 21.02.2025 fanden in Wien mehrere Veranstaltungen der European Competition Agencies (ECA) statt:

  1. ein ganztägiger Workshop zu Künstlicher Intelligenz mit über 80 Fachleuten,
  2. anschließend ein eineinhalbtägiges Treffen der Leiterinnen und Leiter der Wettbewerbsbehörden aus
    • den EU‑Mitgliedstaaten,
    • der Europäischen Kommission,
    • den EFTA‑Staaten,
    • sowie GroĂźbritannien.

Im Zentrum standen zwei Fragen:

  • Wie nutzen Wettbewerbsbehörden heute schon KI‑Tools – und wie in Zukunft?
  • Welche Chancen und Risiken bringt KI fĂĽr die Wettbewerbsdurchsetzung?

Zusätzlich wurden klassische Themen der Kartellrechtsdurchsetzung besprochen: komplexe Fusionskontrolle, Marktmachtmissbrauch und Branchenuntersuchungen. Auffällig ist: KI und Datenökonomie ziehen sich wie ein roter Faden durch alle diese Bereiche.

Die Aussagen von Natalie Harsdorf (Generaldirektorin der BWB) und Olivier Guersent (GD Wettbewerb, EU‑Kommission) zeigen den politischen Rahmen: Europa setzt auf Wettbewerbsfähigkeit, Dekarbonisierung, Innovation – und starke, unabhängige Wettbewerbsbehörden, die grenzüberschreitend zusammenarbeiten.

Wie Wettbewerbsbehörden KI nutzen – und was das für Mandanten bedeutet

Die erste zentrale Botschaft aus Wien: Wettbewerbsbehörden verwenden KI längst praktisch, nicht nur in Pilotprojekten. Typische Einsatzfelder:

1. Screening von Transaktionen und Märkten

KI‑gestützte Tools können:

  • groĂźe Mengen an M&A‑Deals scannen und nach potentiell meldepflichtigen oder risikobehafteten Transaktionen filtern,
  • Branchenstrukturen analysieren (Marktanteile, Preisentwicklungen, Netzwerkeffekte),
  • öffentliche Datenquellen, Presse, Geschäftsberichte und Plattformdaten zusammenfĂĽhren.

Für die Beratungspraxis heißt das: Graubereiche werden kleiner. Wenn Behörden algorithmisch Muster erkennen, die auf Konzentrationstendenzen oder Abschottungsstrategien hindeuten, steigen die Chancen, dass auch „grenzwertige“ Deals ins Visier geraten.

2. Aufdeckung von Kartellen und Algorithmenabsprachen

Bei Kartellen und unzulässiger Abstimmung über Preise, Kapazitäten oder Algorithmen setzen Behörden zunehmend auf:

  • Anomalie‑Erkennung in Preis- und Angebotsdaten,
  • Analyse von Ausschreibungsdaten (Bid Rigging),
  • Auswertung von Kommunikationsmustern (etwa Metadaten aus E‑Mails oder Chat‑Systemen, soweit rechtlich zulässig).

Gerade im Bereich „Algorithmic Collusion“ – also Preisabstimmung über selbstlernende Algorithmen – ist klar: Was technisch möglich ist, wird von Behörden künftig auch nachgewiesen werden können.

Für Kanzleien ergibt sich daraus eine neue Pflicht: Compliance‑Beratung muss KI‑Systeme und deren Logiken explizit mitdenken. Ein bloßer Verweis auf „Black Box“ wird weder Mandanten noch Behörden überzeugen.

3. Effizientere Durchsetzung und Priorisierung

Behörden nutzen KI außerdem zur:

  • Priorisierung von Verfahren (welche Hinweise sind plausibel und relevant?),
  • Auswertung groĂźer Datenmengen in Dawn Raids und E‑Discovery,
  • Automatisierten Voranalyse von Beschwerden und Hinweisen.

Das führt zu einer simpel formulierten, aber wichtigen Folge: Die Trefferquote der Behörden steigt, während der Ermittlungsaufwand sinkt. Für Unternehmen bedeutet das:

  • Kartellrechtsverstöße werden wahrscheinlicher entdeckt.
  • Selbstanzeigen (leniency) und interne Untersuchungen mĂĽssen technisch mithalten können.

Neue Risikofelder: KI, Marktmacht und Daten

Neben den Tools der Behörden ging es in Wien um die materiellen Risiken, die KI für den Wettbewerb mit sich bringt. Drei Bereiche sind für die anwaltliche Praxis besonders relevant.

1. Marktmacht durch Daten und KI‑Modelle

Unternehmen mit großem Datenzugang und starken KI‑Modellen können Märkte dominieren, etwa durch:

  • hochpersonalisierte Preise,
  • selbstoptimierende Empfehlungs‑ und Ranking‑Systeme,
  • automatisierte Steuerung von Kapazitäten und VerfĂĽgbarkeiten.

Kartellrechtlich relevant wird es, wenn diese Vorteile genutzt werden, um:

  • Marktzutritt zu erschweren (z.B. Abschottung von Datenzugang),
  • wettbewerbswidrige Rabattsysteme zu gestalten,
  • oder Plattformnutzern intransparent schlechtere Konditionen zuzuweisen.

Für Berater im Wettbewerbsrecht heißt das: Marktmachtanalysen müssen technisch nachschärfen. Klassische Marktanteilsbetrachtungen reichen nicht aus, wenn Algorithmen große Teile des Marktgeschehens steuern.

2. Algorithmische Diskriminierung und Missbrauch

KI‑Systeme können bestimmte Kundengruppen systematisch benachteiligen – etwa durch:

  • dynamische Preise fĂĽr „weniger preissensible“ Nutzer,
  • Ranking‑Algorithmen, die eigene Angebote bevorzugen,
  • oder Ausschluss bestimmter Händler von Plattformen auf Basis interner Scores.

Hier verschwimmen Grenzen zwischen Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Datenschutz und Antidiskriminierungsrecht. Die Behörden in Wien haben genau diese Schnittstellen im Blick – und werden vermehrt Branchenuntersuchungen in digital geprägten Märkten durchführen.

Wer Unternehmen in E‑Commerce, Mobility, FinTech oder Plattformökonomie berät, braucht daher ein Mindestverständnis technischer KI‑Mechanismen:

  • Was wird trainiert?
  • Welche Daten flieĂźen ein?
  • Welche Optimierungsziele sind hinterlegt?

Ohne diese Fragen bleibt jede rechtliche Bewertung lĂĽckenhaft.

3. KI‑gestützte Fusionskontrolle

Je daten- und KI‑intensiver Geschäftsmodelle sind, desto komplexer wird die Fusionskontrolle:

  • Klassische Umsatzschwellen bilden die tatsächliche Marktmacht oft nicht mehr ab.
  • „Killer Acquisitions“ bei Start‑ups mit starken KI‑Assets, aber noch geringen Umsätzen, rĂĽcken in den Fokus.
  • Synergien bei Daten und Modellen mĂĽssen aus wettbewerblicher Sicht nachvollziehbar erklärt werden.

Für M&A‑Anwälte bedeutet das:

  • Transaktionsstruktur und Deal‑Story brauchen eine saubere wettbewerbsrechtliche KI‑Argumentation.
  • Datenschnittstellen, Training Pipelines und Modellnutzung sollten frĂĽhzeitig dokumentiert und behördenfest aufbereitet werden.

Was heiĂźt das konkret fĂĽr die Kanzleipraxis?

Die gute Nachricht: Kanzleien können dieselben Technologien nutzen, die Behörden einsetzen – nur eben auf Mandantenseite. Wer heute startet, kann sich einen echten Vorsprung erarbeiten. Aus meiner Erfahrung mit LegalTech‑Projekten funktionieren besonders diese vier Ansatzpunkte.

1. KI‑gestützte Kartellrechts-Compliance

Statt nur Richtlinien und Schulungen zu erstellen, können Sie Compliance in dynamische Prozesse überführen:

  • Monitoring von Preis- und Angebotsdaten (z.B. im E‑Commerce) mit einfachen Anomalie‑Erkennungen,
  • Screening von Kommunikationsdaten (stichprobenartig, datenschutzkonform) auf typische Kollusionsmuster,
  • Automatische Auswertung von Vertriebsverträgen auf kritische Klauseln (z.B. Resale Price Maintenance, Exklusivitätsbindungen).

Wichtig ist eine klare Governance:

  • technische Grenzen (kein „Massenscreening“ privater Kommunikation ohne Rechtsgrundlage),
  • dokumentierte Entscheidung, wann menschliche PrĂĽfung zwingend ist,
  • klare Zuständigkeiten zwischen Rechtsabteilung und IT.

2. KI in der Fusions- und Transaktionsberatung

Gerade bei Zeitdruck vor Signing/Closing kann KI helfen, Risiken früh zu erkennen und Behördenanfragen vorzubereiten:

  • Automatisierte Markt- und Wettbewerbsrecherchen (öffentliche Quellen, Datenbanken, News),
  • Schnelle Strukturierung von Deal‑Argumenten („no significant impediment to effective competition“, Effizienzgewinne),
  • Dokumentation von DatenflĂĽssen und KI‑Nutzung im Zielunternehmen in einem standardisierten Schema.

Wer hier mit guten Vorlagen arbeitet – idealerweise kombiniert mit generativen KI‑Tools – spart enorm Zeit und kann Mandanten deutlich klarer sagen, wie behördliche KI‑Analysen voraussichtlich aussehen werden.

3. Kanzleiinterne Effizienz: Recherche, Analyse, Vorlagen

Die Realität in vielen Kanzleien: KI wird privat already genutzt (Chatbots etc.), aber nicht strukturiert. Das ist riskant und verschenkt Potential.

Ein professioneller Ansatz für deutsche und österreichische Kanzleien könnte so aussehen:

  • Rechtsrecherche mit KI‑Assistenz

    • Zusammenfassungen langer Entscheidungen,
    • Vorschläge fĂĽr Argumentationslinien (immer mit anschlieĂźender menschlicher PrĂĽfung),
    • erste StrukturentwĂĽrfe fĂĽr Schriftsätze und Gutachten.
  • Vertragsanalyse und Vertragsautomatisierung

    • Erkennen von Standardklauseln und Abweichungen,
    • automatisierte Risiko‑Tags (z.B. Kartellrecht, DSGVO, Haftungsbeschränkungen),
    • Erstellen von maĂźgeschneiderten VertragsentwĂĽrfen aus intelligenten Vorlagen.
  • Kanzleimanagement

    • Priorisierung von Tasks,
    • Erstellen von Projektplänen fĂĽr komplexe Verfahren oder Transaktionen,
    • Auswertung von Zeiterfassungsdaten zur internen Optimierung.

Entscheidend ist: Es braucht klare Policies. Wer darf welche Tools wofĂĽr einsetzen? Welche Daten sind tabu? Wie wird dokumentiert, wenn KI in der Mandatsarbeit verwendet wird?

4. Rechtliche Absicherung: AI Act, DSGVO, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisse

Parallel zur Wettbewerbsdebatte in Wien stehen andere Rechtsrahmen im Raum, die für „KI in der Kanzlei“ entscheidend sind:

  • EU‑AI‑Act: Einordnung der genutzten Systeme (z.B. generative KI) und Pflichten fĂĽr Mandanten, die Hochrisiko‑Systeme betreiben.
  • DSGVO: Personenbezogene Daten in Trainings- oder Promptdaten? Pseudonymisierung? Auftragsverarbeitung?
  • Urheberrecht: Nutzung von Trainingsdaten, Schutz eigener Inhalte, Fragen zu Output‑Schutzfähigkeit.
  • Geschäftsgeheimnisse (GeschGehG): Schutz sensibler Mandatsinformationen bei Nutzung externer KI‑Dienste.

Wer Kanzlei‑KI ernsthaft einführen will, sollte ein kurzes, aber sauberes KI‑Regelwerk haben:

  1. Welche Tools sind freigegeben?
  2. Welche Datenkategorien dĂĽrfen eingegeben werden (und welche nicht)?
  3. Wie wird dokumentiert, wenn KI Inhalte generiert (z.B. Vermerk in der Akte)?
  4. Welche technischen und vertraglichen Sicherungen bestehen gegenĂĽber Anbietern?

Genau solche Themen werden in der Praxis oft unterschätzt – bis der erste Mandant sehr konkrete Fragen dazu stellt.

Strategischer Ausblick: Wie Kanzleien von der „Wiener Agenda“ profitieren können

Der Wiener KI‑Workshop der europäischen Wettbewerbsbehörden ist mehr als eine Fachkonferenz. Er zeigt, wohin sich die Rechtsdurchsetzung in Europa bewegt:

  • Mehr datenbasierte, KI‑gestĂĽtzte Analysen bei Behörden.
  • Stärkerer Fokus auf Marktmacht durch Daten und Algorithmen.
  • Enge Verzahnung von Wettbewerbsrecht, Datenschutz, Verbraucher- und Innovationspolitik.

Für Kanzleien in Deutschland und Österreich eröffnet das zwei Chancen:

  1. Inhaltliche Positionierung: Wer KI‑Kompetenz glaubhaft nachweisen kann – technisch wie rechtlich – wird gefragter Ansprechpartner für Unternehmen, die zwischen Innovation und Regulierungsrisiken navigieren müssen.
  2. Operative Effizienz: Wer KI‑Tools kontrolliert in der Mandatsarbeit einsetzt, kann schneller, strukturierter und besser dokumentiert arbeiten – bei gleichzeitig höherer Transparenz gegenüber Mandanten.

Mein Rat: Warten Sie nicht darauf, dass Behörden im ersten Mandat mit KI‑Auswertungen überraschen. Bauen Sie intern das Know‑how auf, das Ihre Mandanten in den nächsten Jahren zwingend brauchen werden.

Wer sich systematisch mit KI‑gestützter Vertragsanalyse, Rechtsrecherche, Prozessstrategie und Kanzleimanagement beschäftigt, ist nicht nur „up to date“, sondern gestaltet aktiv mit, wie moderne Rechtsberatung aussieht.

Die rechtspolitischen Signale aus Wien sind eindeutig. Die Frage ist weniger, ob KI den Wettbewerbs- und Unternehmensalltag prägt, sondern wer juristisch und organisatorisch gut genug vorbereitet ist, um daraus einen echten Vorteil zu machen.