Datenschutzaufsicht im Wandel: Was KI-Marketing jetzt wissen muss

KI für deutsche Rechtsanwälte: LegalTech Praxis••By 3L3C

Die Reform der Datenschutzaufsicht trifft direkt auf den Boom von KI-Marketing. Was Zentralisierung fĂĽr Kanzleien, LegalTech und datenschutzkonforme Kundenanalyse bedeutet.

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Datenschutzaufsicht im Umbruch – mitten im KI-Boom

2027 soll die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich neu geordnet werden. Gleichzeitig führen Kanzleien, Unternehmen und Marketingabteilungen zunehmend KI-Tools für Kundenanalyse, Lead-Scoring und personalisierte Kampagnen ein. Diese zeitliche Kollision ist kein Zufall – und sie ist für den deutschen Markt hochsensibel.

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mandanten zu KI im Marketing beraten oder selbst LegalTech einsetzen, steht viel auf dem Spiel: Wer heute KI-basierte Customer-Journeys, Profiling oder automatisierte Segmentierung plant, braucht Planungssicherheit. Die Frage „Wer beaufsichtigt uns eigentlich?“ ist nicht akademisch, sondern unmittelbar geschäftsrelevant.

In diesem Beitrag ordne ich die Debatte um eine mögliche Entmachtung der Landesdatenschutzbehörden ein, zeige die juristischen Grenzen – und vor allem, was das für KI-gestütztes Marketing und LegalTech-Praxis in Deutschland bedeutet.


Was die Bundesregierung tatsächlich plant

Kern des Vorhabens ist die föderale Modernisierungsagenda, in der die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern eine Reform der Datenschutzaufsicht prüft. Der politisch brisanteste Satz lautet: Es wird geprüft, „die Pflicht zur Bestellung eines Landesdatenschutzbeauftragten“ aufzuheben.

Das Ziel, wie es politisch verkauft wird:

  • Einheitliche Rechtsauslegung im Datenschutzrecht
  • Mehr Effizienz durch gebĂĽndelte Zuständigkeiten
  • One-Stop-Shop fĂĽr Unternehmen im nicht-öffentlichen Bereich

Als Optionen sind im Raum:

  • Stärkere BĂĽndelung von Kompetenzen bei der Bundesbeauftragten fĂĽr den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
  • Aufwertung der Datenschutzkonferenz (DSK)
  • Zentrale Ansprechpartner fĂĽr Unternehmen, ähnlich dem bekannten One-Stop-Shop-Prinzip innerhalb der DSGVO

FĂĽr KI-gestĂĽtztes Marketing klingt das im ersten Moment verlockend: ein Ansprechpartner, weniger Flickenteppich, klarere Linien fĂĽr datenschutzkonforme Algorithmen und automatisierte Kampagnen. Aber die verfassungsrechtlichen und praktischen Haken sind erheblich.


Verfassungsrechtliche Leitplanken: Warum der Staat besonders heikel ist

Für den öffentlichen Bereich ist die Sache ziemlich klar: Die Landesdatenschutzbehörden ohne Grundgesetzänderung abzuschaffen, ist kaum haltbar.

Der Verfassungsrechtler Jonas Botta verweist zurecht auf das Volkszählungsurteil von 1983. Dort hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung einer unabhängigen Datenschutzaufsicht für staatliche Datenverarbeitung betont. Diese Aufsicht muss die föderale Ordnung respektieren.

Konsequenz:

  • Der Bund kann nicht einfach mit einer Bundesbehörde die Länderbehörden ersetzen, wenn es um Polizei, Schulen, Kommunen oder andere Landeszuständigkeiten geht.
  • Hier greift die „Eigenstaatlichkeit der Länder“. Ohne Ă„nderung des Grundgesetzes ist eine vollständige Zentralisierung der öffentlichen Aufsicht verfassungswidrig.

FĂĽr Kanzleien bedeutet das:

  • Bei Mandaten im öffentlichen Sektor (z.B. kommunale Datenplattformen, VideoĂĽberwachung, E-Government) bleibt die föderale Struktur der Aufsicht auf absehbare Zeit Realität.
  • LegalTech-Lösungen, die fĂĽr Behörden oder öffentlich-rechtliche Körperschaften entwickelt werden (z.B. KI-gestĂĽtzte Aktenanalyse), mĂĽssen weiterhin mit unterschiedlicher Landesaufsicht rechnen.

Für KI-Marketing ist der öffentliche Bereich zwar ein Randthema, aber nicht irrelevant: Viele kommunale Versorger, Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft oder Hochschulen nutzen bereits KI-gestützte Kunden- oder Bürgerkommunikation. Die Beratung dieser Mandanten bleibt föderal fragmentiert.


Privatwirtschaft und KI-Marketing: Wo Zentralisierung realistisch ist

Anders sieht es im privaten Sektor aus – also dort, wo KI-gestütztes Marketing, CRM-Systeme, Profiling und Marketing-Automation in der Praxis stattfinden.

Hier könnte der Bund seine Wirtschaftskompetenz nutzen und die Datenschutzaufsicht stärker bei der BfDI bündeln. Die DSGVO schreibt keine föderale Struktur vor. Rein europarechtlich ist eine Zentralisierung denkbar.

Aber: Die DSGVO verlangt eine „völlige Unabhängigkeit“ der Aufsichtsbehörden. Das bedeutet in der Praxis:

  • Keine faktische oder politische Steuerung durch das federfĂĽhrende Ministerium
  • Ausreichende Ressourcen (Personal, Budget, technische Expertise)
  • Möglichkeit, auch gegen groĂźe Plattformen und Konzerne wirksam vorzugehen

Botta bringt es auf den Punkt: Wenn Zentralisierung nur ein anderes Wort für Personaleinsparung ist, ist der Ansatz verfehlt. Eine zentrale Behörde mit zu wenig Leuten bringt für Unternehmen und Bürger lediglich längere Bearbeitungszeiten – aber keine höhere Rechtssicherheit.

Für KI-Marketing-Unternehmen wäre eine gute Zentralisierung hingegen ein Vorteil:

  • Ein Ansprechpartner fĂĽr komplexe KI-Projekte mit Standorten in mehreren Bundesländern
  • Konsistente Auslegung zu Themen wie KI-Profiling, automatisierte Entscheidungen, Scoring und personalisierte Werbung
  • Bessere planbare Genehmigungen und Abstimmungen, z.B. bei Pilotprojekten mit innovativen Datenverarbeitungen

Genau hier sollten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ansetzen, die Mandanten bei der Einführung von KI-Marketing beraten: Eine zentrale Aufsicht kann Planung erleichtern – aber nur, wenn sie fachlich stark, unabhängig und ausreichend ausgestattet ist.


Föderaler Flickenteppich vs. einheitliche Linie – was ist für KI sinnvoll?

Die große Streitfrage: Ist föderale Vielfalt im Datenschutz ein Bug oder ein Feature?

Aus Sicht von Unternehmen, insbesondere im Marketing, ist der Flickenteppich oft mĂĽhsam:

  • Ein KI-gestĂĽtztes Lead-Scoring-Modell wird in einem Bundesland als zulässig eingestuft, im anderen fällt es unter „hochriskantes Profiling“ mit höheren Anforderungen.
  • Ein Customer-Data-Platform-Projekt bekommt in einem Land grĂĽn, im anderen gelb – mit verschärften Dokumentationspflichten.
  • Kanzleien mĂĽssen Gutachten schreiben, die im Ergebnis lauten: „Kommt auf das Bundesland an.“

Auf der anderen Seite leisten viele Landesbehörden wertvolle Pionierarbeit:

  • Einschätzungen zur Nutzung von Tracking-Tools, die später bundesweit eine Rolle spielen
  • Detailpositionen zu Einwilligung vs. berechtigtes Interesse im Marketing
  • Konkrete Leitlinien fĂĽr Schulen, Startups oder KMU in ihrem Bundesland

Wird alles zentralisiert, drohen durchaus Risiken:

  • Verlust lokaler Expertise (z.B. Branchencluster in bestimmten Ländern)
  • Weniger BĂĽrgernähe, weniger niedrigschwellige Kontaktpunkte
  • Gefahr einer Ăśberlastung der BfDI, wenn Ressourcen nicht mitwachsen

Realistisch ist daher ein Hybridmodell, das fĂĽr KI-Marketing sinnvoll sein kann:

  • Zentralere Zuständigkeiten fĂĽr grenzĂĽberschreitende oder bundesweite KI-Projekte im privaten Sektor
  • Starke DSK mit verbindlichen Mehrheitsentscheidungen, um Rechtsauslegung zu harmonisieren
  • Landesbehörden bleiben stark im öffentlichen Sektor und fĂĽr regionale Besonderheiten

Für die Beratungspraxis heißt das: Wer heute KI-basierte Marketingkonzepte oder LegalTech-Lösungen konzipiert, sollte Szenarien denken – und nicht davon ausgehen, dass alles bleibt, wie es ist.


Was bedeutet das konkret fĂĽr KI-gestĂĽtztes Marketing?

Für Marketing- und Vertriebsabteilungen, die KI einsetzen, hängt viel an klaren Regeln. Ohne verlässliche Aufsicht drohen zwei Extreme: lähmende Rechtsunsicherheit oder riskante „Wir machen erstmal“-Mentalität.

1. Klare Datenstrategie statt „abwarten“

Unternehmen, die auf den Reformprozess nur reagieren, werden 2027 ĂĽberrascht sein. Sinnvoll ist jetzt:

  • Dokumentierte Dateninventur: Welche Kundendaten werden wo verarbeitet? Welche KI-Modelle greifen darauf zu?
  • Kategorienbildung: Welche Use Cases sind rechtlich eher unkritisch (z.B. einfache Segmentierung), welche hochsensibel (z.B. Bonitätsscore)?
  • Privacy by Design in KI-Projekten: Datenschutzanforderungen gehören in die Architektur, nicht in den Nachtrag.

Rechtsanwälte können hier mit standardisierten Prüfschemata und KI-gestützten Vertragsanalysen arbeiten, um skalierbare Beratungspakete zu schaffen.

2. Einheitliche Auslegung nutzen – aber nicht überschätzen

Sollte es tatsächlich zu einer stärkeren Zentralisierung kommen, wird es wahrscheinlicher, dass es bundesweit einheitliche Positionen zu Themen wie:

  • KI-basiertes Profiling und personalisierte Werbung
  • Einsatz groĂźer Sprachmodelle im Kundenservice (Chatbots, Mail-Antworten)
  • Nutzung externer Datenquellen (z.B. Social-Media-Signale fĂĽr Zielgruppenmodelle)

Das erleichtert Produktdesign und Compliance-Prozesse für KI-Marketing-Tools. Trotzdem bleibt die DSGVO europäisch: Große Plattformen und internationale Kampagnen müssen weiterhin mit anderen EU-Aufsichtsbehörden interagieren.

3. Compliance als Wettbewerbsvorteil in Deutschland

Der deutsche Markt ist in Sachen Datenschutz anspruchsvoll – und wird es auch mit einer zentraleren Aufsicht bleiben. Wer hier KI-gestützte Marketinglösungen anbietet, profitiert von:

  • klaren Kontrollstrukturen und gut dokumentierter Rechtsauffassung
  • prĂĽffähigen Risikobewertungen bei neuen KI-Modellen
  • Auditfähigen Prozessen, z.B. DPIA-Templates speziell fĂĽr KI-Marketing

Für Kanzleien ist das eine echte Chance: Wer sich jetzt als Schnittstelle zwischen Legal, IT und Marketing positioniert, wird in den kommenden Jahren die strategischen KI-Projekte begleiten – statt nur Checklisten abzuarbeiten.


LegalTech-Praxis: Wie Kanzleien sich strategisch aufstellen sollten

Im Rahmen der Serie „KI für deutsche Rechtsanwälte: LegalTech Praxis“ stellt sich vor allem eine Frage: Wie können Kanzleien diese Entwicklung aktiv nutzen, statt ihr hinterherzulaufen?

Kanzlei-intern: KI fĂĽr Beratung, nicht nur fĂĽr Recherche

Die meisten LegalTech-Projekte in Kanzleien bleiben bei Rechtsrecherche oder Vertragsanalyse stehen. Für das Thema Datenschutzaufsicht und KI-Marketing lässt sich mehr herausholen:

  • Aufbau eines KI-gestĂĽtzten Wissenspools zur Rechtsprechung und zu Positionspapieren der Aufsichtsbehörden
  • Automatisierte Erstellung von Mandanten-Newslettern zur Rechtslage (etwa zur geplanten Reform) mit menschlichem Feinschliff
  • Entwicklung von PrĂĽf-Workflows, in denen KI Standardfälle vorstrukturiert und der Mensch die Bewertung vornimmt

Mandanten-Angebote: Produkte statt Einzelfallberatung

Gerade im Bereich KI-Marketing lassen sich wiederverwendbare Leistungen entwickeln:

  • Audit-Pakete fĂĽr Marketing-Stacks (MarTech-Tools, Tracking, Personalisierung)
  • Standardisierte DPIA-Kits fĂĽr KI-basierte Kampagnen
  • Workshops fĂĽr Marketing- und Vertriebsteams zu „Datenschutz by Design in KI-Kampagnen“

Die Debatte um die Entmachtung oder Stärkung von Landesdatenschutzbehörden ist dabei ein guter Aufhänger: Mandanten verstehen, dass sich das Spielfeld verschieben wird – und sind offen für strukturierte Vorbereitung.


Fazit: Zentralisierung allein löst kein einziges KI-Problem

Die geplante Reform der Datenschutzaufsicht birgt Chancen für mehr Einheitlichkeit und bessere Planbarkeit – gerade für KI-gestütztes Marketing im privaten Sektor. Sie birgt aber auch das Risiko eines reinen Sparprogramms mit überlasteter Zentralbehörde und sinkender Bürgernähe.

FĂĽr Kanzleien und ihre Mandanten ist entscheidend, jetzt proaktiv zu handeln:

  • Daten- und KI-Strategien so aufsetzen, dass sie in beiden Szenarien (föderal vs. stärker zentralisiert) bestehen
  • Interne Prozesse, Dokumentation und LegalTech-Tools so gestalten, dass sie flexibel auf neue Leitlinien reagieren können
  • Beratungsangebote entwickeln, die Datenschutz nicht als Bremse, sondern als Qualitätsmerkmal moderner KI-Marketing-Strategien positionieren

Die Aufsicht mag sich ändern. Der Kern bleibt: Wer in Deutschland KI im Marketing einsetzen will, braucht klare, überprüfbare und faire Regeln – und Berater, die diese Regeln nicht nur kennen, sondern in tragfähige Geschäftsmodelle übersetzen können.